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19.05.2013

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Umstrittenes Leistungsschutzrecht

Die Stunde der Lobbyisten

  • Bild Google
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    Google-Initiative: "Verteidige Dein Netz"
    von Giesbert Damaschke

    Seit mehreren Jahren spukt es durchs Netz, jetzt wird es ernst: Am späten Abend diskutieren Abgeordnete das Leistungsschutzrecht für Verlage erstmals im Bundestag. Die Gegner und Befürworter rüsten für die Schlacht, die Lobbyisten werden aktiv. Auf der Strecke bleibt die neutrale Berichterstattung.

    Jetzt ist es also soweit. Nach einigen Anläufen steht das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger als Punkt 19 auf der Tagesordnung der 211. Sitzung des deutschen Bundestags. Die Abgeordneten diskutieren den "Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes" ( PDF).

    Snippets nur gegen Lizenzgebühr

    Der Entwurf sieht vor, "Presseverlagen das ausschließliche Recht" einzuräumen, ihre Erzeugnisse "zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen." Dazu sei ein Schutz “vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung” durch Suchmaschinen und ähnliche Dienste geboten.

    Es ist kein Geheimnis, dass hier vor allem die rund 240 Zeichen langen Snippets gemeint sind, die Google News zusammen mit der Überschrift eines Artikels zitiert. Diese Snippets sind wegen ihres knappen Auszugscharakters in der Regel nicht durch das Urheberrecht geschützt, hier sieht der Antrag ein erst durch das Internet "neu entstandenes Schutzbedürfnis" der Verleger. Falls der Entwurf Gesetz werden sollte, dann müsste Google für die automatisch erzeugten News-Seiten und wohl auch für Trefferlisten in Zukunft eine Lizenzgebühr an die Verlage entrichten – oder darauf verzichten, auf Webseiten von Zeitungen und Zeitschriften zu verweisen.

    Google schlägt zurück

    Während in Zeitungen und Zeitschriften das geplante Leistungsschutzrecht schon seit längerer Zeit nicht immer ganz objektiv thematisiert wurde, meldete sich Google zwar gelegentlich zu Wort, hielt sich ansonsten aber zurück. Doch jetzt, punktgenau zur geplanten Debatte im Bundestag,  startet der Konzern die Kampagne "Verteidige Dein Netz".

    Prompt reagierten die Zeitungen und warfen Google vor, einen "scheinheiligen Kampf" zu führen. Schließlich fürchte der Konzern doch nur, "dass er etwas von seinen Einnahmen abgeben muss" und gebe "das eigene kommerzielle Interesse als unser aller Grundrecht aus".

    Schlacht der Lobbyisten

    So richtig der Hinweis auf Googles Eigeninteresse ist, so kurios mutet es an, wenn er von einer Seite kommt, die nun selbst alles andere als unparteiisch ist. Denn genau das ist die Krux bei diesem Thema: praktisch jede Wortmeldung und jede Nachricht ist fast automatisch Partei.

    Während Google versucht, die Nutzer für seine Zwecke zu instrumentalisieren, treten die großen Verlage offensiv für ein Leistungsschutzrecht ein, was sich nicht nur in den subjektiven Kommentarspalten der Zeitungen, sondern auch in den mitunter nur scheinbar neutralen Berichten niederschlägt. Kein Wunder, dass sowohl Googles Kampagne als auch die Reaktionen der Presse bei besonneren Gemütern nicht auf Gegenliebe stoßen.

    Die Wissenschaft hat festgestellt…

    Im Hickhack der Lobbyisten ging eine nüchterne Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter -und Wettbewerbsrecht beinahe unter. Die von 16 wissenschaftlichen Experten unterzeichnete Analyse kommt zu einem vernichtenden Urteil.

    Nicht nur, dass die Verfasser und Unterzeichner der Stellungnahme das behauptete neu entstandene Schutzbedürfnis nicht erkennen können, sie sehen auch sonst allerlei Unklarheiten und Fehler. Der vorliegende Entwurf  scheine "nicht durchdacht" zu sein und ließe sich "durch kein sachliches Argument rechtfertigen".

    Keine Grundlage

    Die oft geäußerte Befürchtung, dass deutsche Presseinhalte aus den Suchmaschinen verschwinden könnten, teilen die Wissenschaftler indes nicht – denn daran hätten weder Suchmaschinen noch Verlage ein Interesse. Das neue Schutzrecht "dürfte in der Praxis leer laufen" – und die meisten Verleger werden ihre Inhalte über eine Gratislizenz zur Verfügung stellen.

    Doch auch wenn das geplante Gesetz mittelfristig an der Praxis nichts ändern würde, so würde es doch für einen erheblichen Verwaltungsaufwand, anhaltende Rechtsunsicherheit und ”über Jahre hinweg” für allerlei Prozesse sorgen. Anders gesagt: "Es fehlt damit jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden."

    29.11.2012, Quelle: ZDF
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