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Verfassungsentwurf

Ägyptens Eilverfassung lässt viel Spielraum

  • Bild Proteste auf dem Tahrir-Platz in Kairo
  • Video Kairo: Opposition fürchtet Scharia-Staat
  • Video Präsident Mursi - ein Mubarak mit Bart
  • Video "Ägypten ist ein zweigeteiltes Land"
  • BildProteste auf dem Tahrir-Platz in Kairo
    Proteste auf dem Tahrir-Platz in Kairo / Quelle: reuters
    (Quelle: reuters)
    VideoKairo: Opposition fürchtet Scharia-Staat
    (30.11.2012)
    VideoPräsident Mursi - ein Mubarak mit Bart
    (30.11.2012)
    Video"Ägypten ist ein zweigeteiltes Land"

    "Ägypten ist zweigeteilt in islamnahe Anhänger von Präsident Mursi und Menschen des aufgeklärten Bürgertums auf dem Tahrir-Platz in Kairo", berichtet ZDF-Korrespondent Roland Strumpf aus Kairo.

    (30.11.2012)
    von Julia Gerlach

    Ägyptens Verfassungsversammlung hat im Eiltempo den Entwurf für eine neue Staatsordnung durchgepeitscht. Er stammte von den Islamisten. Das Volk durfte nicht mitreden und geht wieder auf die Straße. Wie sich der Alltag am Nil verändert, hängt von Ägyptens Regierung ab - die neue Verfassung lässt viel Spielraum.

    In einer Marathonsitzung wurde in der Nacht zum Freitag über die 234 Artikel des Verfassungsentwurfs einzeln abgestimmt. Das Staatsfernsehen übertrug die Sitzung live und informierte die Zuschauer so über die genauen Formulierungen des Entwurfes. Besonders umstritten waren im Vorfeld die Rolle des Islams, die Stellung des Militärs und die Definition von Freiheitsrechten.

    Links
    Verfassung spaltet Ägypten
    Besonders viel wurde über Artikel 2 diskutiert: Seit 1971 sind die Prinzipien der Scharia die Hauptquelle der Rechtsprechung. Salafisten hatten gefordert, den Begriff "Prinzipien" zu streichen und damit die Rolle der Scharia stärker zu betonen. Doch damit kamen sie nicht durch: Artikel 2 steht unverändert in der Verfassung. Neu ist, dass dem Rat der Gelehrten, Al Azhar, als höchster Instanz des sunnitischen Islams eine Rolle zukommt - die Gelehrten müssen bei religiösen Fragen konsultiert werden. Begrüßt wurde von der Opposition auch, dass die Regierungszeit des Präsidenten auf zwei Amtszeiten von je vier Jahren begrenzt wird.

    Schwammige Formulierungen

    Mehrere Artikel werden hingegen von Aktivisten und Menschenrechtsorganisationen kritisiert. So wird in Artikel 45 zwar Meinungsfreiheit garantiert, es gibt jedoch mehrere Artikel, die dazu benutzt werden könnten, Freiheitsrechte einzuschränken. So steht in Artikel 10, dass "Staat und Gesellschaft daraufhin arbeiten sollen, die wahren Werte der ägyptischen Familie zu bewahren". Artikel 11 sieht vor,  dass "der Staat Ethik und Moral und öffentliche Ordnung garantieren soll". Artikel 31 und 44 verbieten das Beleidigen einzelner Personen und der Propheten.

    Weiter Proteste gegen Mursi

    Präsident Mursi hatte sich in der vergangenen Woche per Dekret weitreichende neue Vollmachten gegeben. Die Entscheidung provozierte Massendemonstrationen der Opposition, und auch international hagelte es Kritik. Mursi versicherte, dass die Sondervollmachten mit dem Inkrafttreten einer neuen Verfassung aufgehoben würden. Auch am Freitag protestierten Tausende Oppositionelle gegen Mursi. "Das Volk will den Sturz des Regimes", skandierten sie auf dem Tahrir-Platz in Kairo. Die Demonstranten kündigten an, bei dem anstehenden Referendum über die neue Verfassung mit Nein zu stimmen.

    Da viele Formulierungen sehr schwammig seien, so die Kritiker, bleibe viel Spielraum für Interpretationen. So gibt es immer wieder Prozesse gegen kritische Journalisten, weil sie den Präsidenten in ihren Artikeln angeblich beleidigt haben. Als problematisch gilt auch, dass die Religionsfreiheit auf die drei "Buchreligionen" beschränkt wird und beispielsweise Anhänger der Bahai-Glaubensgemeinschaft nicht das Recht bekommen, Gotteshäuser zu errichten. Auf Druck des Militärs wurde zudem ein Artikel aus dem Verfassungsentwurf gestrichen, so dass Zivilisten auch weiterhin vor Militärgerichte gestellt werden können, wenn sie die Interessen der Streitkräfte verletzen.

    Artikel zur Gleichstellung von Frauen gestrichen

    Einen speziellen Artikel zur Stellung der Frau enthält der Verfassungsentwurf nicht mehr. Zuvor war lange über Artikel 68 gestritten worden. Er sah die Gleichstellung der Frauen vor, solange dies nicht der islamischen Scharia widerspreche. Dieser Artikel wurde gestrichen und so gilt Artikel 30, der Diskriminierung verbietet und vorsieht, dass "alle Bürger gleich behandelt werden müssen".

    Zudem verpflichtet sich der Staat, den Frauen zu helfen, eine Balance zu finden zwischen den Pflichten in der Familie und in der Öffentlichkeit. Besonderer Schutz soll Alleinerziehenden, Geschiedenen und Witwen zukommen.

    Was die Verfassung für den Alltag der Ägypter bedeutet, ist zur Zeit noch kaum abzusehen. Wie stark sich die Gesetzgebung in der Praxis am Islam orientiert, ob etwa Kleidervorschriften oder Beschränkungen für Alkoholkonsum oder das Tragen von Bikinis in den Touristen-Orten erlassen werden, hängt in erster Linie vom Willen der Regierung ab.

    Volk darf nur abnicken oder ablehnen

    Problematischer als die Formulierungen im Verfassungsentwurf ist die Art, wie er im Eilverfahren abgestimmt wurde. Statt wie versprochen, dem Volk die Möglichkeit zu geben, den Entwurf zu diskutieren, hat die Versammlung ihn nun verabschiedet. Dem Volk bleibt dann nur noch, ihn insgesamt anzunehmen oder abzulehnen. Damit die Verfassung in Kraft treten kann, muss innerhalb von 30 Tagen ein landesweites Referendum abgehalten werden.

    30.11.2012, Quelle: afp, dpa
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