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Länder für neuen Anlauf

Innenminister wollen NPD verbieten lassen

  • Video Einigung über NPD-Verbot in Sicht
  • Video Was bringt ein NPD-Verbot?
  • VideoEinigung über NPD-Verbot in Sicht

    Die Innenminister berieten am Mittwoch in Rostock-Warnemünde über ein NPD-Verbot. Außer Hessen befürworten alle Bundesländer einen Antrag zum Verbot der Partei durch das Bundesverfassungsgericht.

    (05.12.2012)
    VideoWas bringt ein NPD-Verbot?

    Die Innenminister der Länder wollen erneut über ein Verbot der rechtsextremen NPD entscheiden. Ein Scheitern kann die NPD als Erfolg verkaufen. Thomas Bärsch über den inneren Zustand der NPD.

    (05.12.2012)
    Die Innenminister der Länder wollen einen zweiten Anlauf beim NPD-Verbotsverfahren nehmen. Dafür sprachen sie sich auf ihrer Konferenz in Rostock aus. Ob die Bundesregierung mitzieht, ist noch offen. Bundesinnenminister Friedrich schätzt die Chance aber höher ein als das Risiko.

    Die Innenminister sprachen sich einstimmig für ein zweites NPD-Verbotsverfahren aus. Die Ministerpräsidenten dürften sich dieser Empfehlung am Donnerstag anschließen. Damit könnte der Bundesrat bereits am 14. Dezember einen Antrag auf den Weg bringen. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Lorenz Caffier (CDU), sagte: "Wir können mit öffentlich zugänglichen Beweismitteln belegen, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist." Unklar ist, ob Bundesregierung und Bundestag bei dem Verfahren mitziehen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sehen große Risiken.

    2003 war ein erstes NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil Informanten des Verfassungsschutzes auch in der Führung der rechtsextremen Partei tätig waren. Bund und Länder versichern, diese V-Leute seien inzwischen "abgeschaltet" und die Hürde damit beiseite geräumt. Ein neuer Versuch sei gut vorbereitet.

    Friedrich: Chance größer als Risiko

    Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger (SPD), betonte: "Die Chancen, diese Partei verboten zu bekommen, liegen klar auf der Hand." Er zeigte sich sicher, dass der Bundesrat den Weg nun gehen wird. Er erwarte, dass sich Bundesregierung und Bundestag zügig anschlössen.

    Auch Friedrich sagte, die Chance auf einen Erfolg des Verbotsantrags beim Bundesverfassungsgericht sei größer als das Risiko zu verlieren. Zugleich verwies er  auf die juristische und politische Unwägbarkeiten. Der Bundesrat kann aber auch ohne die Regierung den NPD-Verbotsantrag stellen.

    Links
    NPD am Scheideweg

    2001 erster Anlauf

    Anlass des ersten NPD-Verbotsverfahrens war eine Reihe von Anschlägen mit mutmaßlich fremdenfeindlichem Hintergrund wie etwa der Sprengstoffanschlag vom  27. Juli 2000 in Düsseldorf, bei dem jüdische Immigranten aus Russland teils lebensgefährlich verletzt worden waren. 2001 reichten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Verbotsanträge beim Bundesverfassungsgericht ein. Begründet wurden sie mit einer "Wesensverwandtschaft" der NPD mit der NSDAP Adolf Hitlers. Der Bundesrat verwies besonders auf die "Demokratie- und Rechtsstaatsfeindlichkeit" der Partei.

    Der NPD-Bundesvorstand

    Holger Apfel (Parteivorsitzender)

    Holger Apfel / Quelle: imago

    Holger Apfel wurde im November 2011 zum neuen Parteivorsitzenden der NPD gewählt. Sein Ziel: Die NPD solle endlich bei den Bürgern ankommen und sich um "seriöse Radikalität" kümmern. Apfel will dem vorherrschenden Bild von kahlköpfigen NPD-Schlägern entgegenwirken.

    Apfel sitzt seit 2004 im Sächsischen Landtag und fiel dort vor allem wegen verbaler Ausfälle auf. Im Juni 2010 sorgte Holger Apfel mit antisemitischer Hetze für einen einmaligen Vorgang in der Geschichte des Sächsischen Landesparlaments: Er wurde des Saales verwiesen und durfte bis Dezember 2010 nicht mehr an den Landtagssitzungen teilnehmen. Apfel hatte Israel in der Sitzung als "jüdischen Terrorstaat" bezeichnet und er sprach von "blühender Holocaust-Industrie."

    Udo Pastörs (stellv. Parteivorsitzender)

    Udo Pastörs / Quelle: imago

    Udo Pastörs wurde im November 2011 als Stellvertreter von Holger Apfel gewählt. Der gelernte Kaufmann und Uhrmachermeister sitzt seit Oktober 2006 im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Er ist dort Vorsitzender der NPD-Fraktion.

    Pastörs wurde wegen Verleumdung und Verunglimpfung des Andenkens von Verstorbenen zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte in einer Landtagssitzung am 28. Januar 2010 eine Veranstaltung zum Holocaust-Gedenktag als "Schuldkult" und "Betroffenheitstheater" bezeichnet.

    Karl Richter (stellv. Parteivorsitzender)

    Karl Richter / Quelle: imago

    Karl Richter wurde auf dem NPD-Parteitag im November 2011 als stellvertretender Parteivorsitzender bestätigt. Er ist der Chefredakteur der "Deutschen Stimme", dem Presseorgan der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands.

    Frank Schwerdt (stellv. Parteivorsitzender)

    Frank Schwerdt / Quelle: dpa

    Frank Schwerdt machte im März 2012 auf sich aufmerksam, als er der ARD sagte, dass das mutmaßliche NSU-Mitglied Uwe Mundlos Ende der neunziger Jahre mindestens ein Mal als Fahrer für ihn tätig gewesen sei.

    Schwerdt stand 2009 vor Gericht. Damals hatte das Berliner Amtsgericht die Führungsriege der NPD wegen Volksverhetzung und gemeinschaftlicher Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen ging er in Berufung und wurde 2011 freigesprochen.

    Andreas Storr (Bundesschatzmeister)

    Andreas Storr / Quelle: imago

    Auch Andreas Storr ist Abgeordneter im Sächsischen Landtag. Der gelernte Bankkaufmann und Bilanzbuchalter sorgte im Juni 2012 im Dresdner Landtag für Aufsehen, als er für die NPD in der Debatte um die Imagekampagne des Landes ans Rednerpult trat. Storr legte sein Sakko ab und stand damit direkt im Blickfeld des Landtagspräsidenten. Auf der Rückseite seines T-Shirts war die Aufschrift "Thor Steinar" aufgebracht. Dabei handelt es sich um eine bei Neonazis beliebte Modemarke. Das Tragen dieser Kleidung im Parlament ist nach den Regeln des Sächsischen Landtags untersagt.

    Das Verfahren wurde aber zu einem Fiasko für den damaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und die Verfassungsschutzbehörden: Nachdem bekannt geworden war, dass ein langjähriges Mitglied des NPD-Bundesvorstandes Spitzel des Verfassungsschutzes war, hob Karlsruhe zunächst alle Verhandlungstermine auf und verlangte Aufklärung über die Bedeutung der V-Leute in dem Verfahren. Schily und die Länder sichern danach zwar zu, dass V-Leute "keine steuernde Einflussnahme" auf die Partei ausgeübt hätten und sich deren Aufgaben auf Informationsbeschaffung beschränkte.

    V-Leute in Parteikadern enttarnt

    Dann aber wurden insgesamt zehn V-Leute unter führenden Parteikadern enttarnt, woraufhin das Gericht im Mai 2002 eine Auflistung aller V-Leute in den NPD-Bundes- und Landesvorständen anforderten. Die Antragsteller verweigerten jedoch die Namensnennung der Spitzel. Das Gericht stellte daraufhin das Verfahren im März 2003 ein. Begründung: Der Verdacht, die NPD sei möglicherweise über die V-Leute durch den Staat gesteuert worden, habe nicht ausgeräumt werden können. Ein fairer Prozess sei deshalb nicht möglich gewesen.

    "NPD für viele Menschen normale Partei "

    Die Neonazi-Mordserie hat dem Jenaer Soziologen Klaus Dörre zufolge nichts daran geändert, dass die rechtsextreme NPD von vielen Menschen als ganz normale Partei wahrgenommen wird. "Ich bin nicht so sicher, dass ein Verbot daran etwas ändern würde", sagte er. Vor allem in strukturschwachen Regionen pflege die NPD weiter ihr Image als "Kümmerer" etwa für Jugendliche. In kleinen Orten fehle zudem häufig eine demokratische Gegenöffentlichkeit.

    Zur Verfassungsfeindlichkeit der NPD äußerte sich das Bundesverfassungsgericht damals nicht. Verbotsanträge könnten jedoch nach einer "sorgfältigen Vorbereitung" erneut gestellt werden, hieß es in dem Einstellungsbeschluss.

    Europäische Richter größte Hürde

    In der Debatte über ein neues NPD-Verbotsverfahren schauen alle auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Doch die größte Hürde für ein Parteiverbot sind nicht die obersten deutschen Richter, sondern der in diesem Belang viel strengere Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Nach den Vorgaben der europäischen Richter ist zu bezweifeln, dass sie ein NPD-Verbot vorbehaltlos bestätigen würden. Darauf richten sich auch die Hoffnungen der NPD: Die rechtsextreme Partei hat bereits angekündigt, im Falle eines Verbots vor den Straßburger Gerichtshof ziehen zu wollen.

    Einen Ausweg aus dem Dilemma zeigt der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch auf, der bereits Berichterstatter im ersten Verbotsverfahren war: Auf der Grundlage sauberer Beweise könnten die Karlsruher Richter die Partei seiner Meinung nach zwar für verfassungswidrig erklären, damit aber kein Parteiverbot verbinden. So würde die NPD ihre umstrittene staatliche Parteienfinanzierung verlieren und stünde politisch vor dem Aus.

    05.12.2012, Quelle: dpa, afp, ZDF
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