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Rechtsextreme Partei

NPD-Verbot - Pro und Contra

  • Bild NPD-Anhänger protestieren in Rostock
  • Video Kretschmann: NPD ist verfassungswidrig
  • Video Einigung über NPD-Verbot
  • BildNPD-Anhänger protestieren in Rostock
    NPD / Quelle: reuters
    (Quelle: reuters)
    VideoKretschmann: NPD ist verfassungswidrig
    (06.12.2012)
    VideoEinigung über NPD-Verbot
    (06.12.2012)

    Kurzmeldung

    • NPD-Verbotsverfahren: Bundesregierung entscheidet im Jahr 2013 17:47 06.12.2012
      Die Bundesregierung wird im ersten Quartal 2013 entscheiden, ob sie sich an dem Verbotsantrag gegen die NPD beteiligt. "Wir haben unsere Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Beratungen mit den Regierungschefs aller 16 Bundesländer in Berlin. Diese hatten sich zuvor für einen Verbotsantrag an das Karlsruher Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Merkel sprach von einer "eindrucksvollen Faktensammlung" über die rechtsextreme Partei.

    von Joachim Pohl und Günther Neufeldt

    Mit einem neuen Verbotsverfahren kann man die rechtsextreme NPD aus der deutschen Parteienlandschaft verbannen. Darin sind sich die Ministerpräsidenten der Länder und ihre Innenminister einig - wobei die Sachlage nicht ganz klar ist. Ein Pro und Contra.

    NPD-Verbotsantrag

    Notwehr für den Staat oder Staatspflicht?

    PRO

    Deutschland hat sich nach dem Krieg mit seinem Grundgesetz entschieden vom Nationalsozialismus und dem ihm zugrundeliegenden Gedankengut losgesagt. Aus diesem Selbstverständnis muss sich Deutschland der gegebenen Mittel bedienen, braune Hetze zu unterbinden.

    Die NPD wendet sich mit ihrer nationalistischen, demokratie- und ausländerfeindlichen Propaganda gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dafür ist das Instrument des Parteiverbots ausdrücklich vorgesehen. Diesen Weg muss die Politik konsequent ausschöpfen.
    ____________________________________________________________________________________________________

    CONTRA

    Deutschland ist heute eine gefestigte Demokratie. Dieser Staat hat es nicht nötig, mit administrativen Mitteln gegen braunes Gedankengut einzuschreiten. Für einen freiheitlichen Rechtsstaat sollten juristische und polizeiliche Schritte nur das letzte Mittel sein – ein Akt der Notwehr, wenn anderes nicht hilft.

    Die demokratische Öffentlichkeit ist stark genug, die NPD auch ohne staatliche Verbotsmaßnahmen in die Schranken zu weisen: Die Anhängerschaft der Partei  bröckelt, ihre Funktionäre sind zerstritten.

    Schlag gegen rechts oder vergebliche Mühe?

    PRO

    Als Partei hat die NPD Anspruch auf Unterstützung aus Steuergeldern. Das ermöglicht ihr nicht nur ihre Existenz, sondern auch Wahlkämpfe und aggressive Propaganda über Zeitschriften, Flugblätter, Veranstaltungen. Der demokratische Staat muss seine Feinde nicht füttern. Eine verbotene NPD bekäme keine Gelder, ihr Vermögen würde beschlagnahmt.

    ____________________________________________________________________________________________________

    CONTRA

    Rechtsradikales Denken ist nicht an eine bestimmte Partei gebunden. Ausländerfeindliche Propaganda, antidemokratische Hetze, Nazikult – all das gibt es schon heute auch außerhalb der NPD: in "freien Kameradschaften", in dubiosen Vereinen, in einschlägigen Musikverlagen. In dieser Szene wird auch Geld gesammelt und verdient – ganz ohne staatliche Zuschüsse.

    Eine neue Partei namens "Die Rechte" soll bereits gegründet worden sein. Ein NPD-Verbot träfe nur eine organisatorische Hülle, die schnell durch andere Organisationen ersetzt werden könnte.

    Klares Signal oder Alibi-Aktion?

    PRO

    Auch wenn es nur wenige direkte Verbindungen zwischen NSU und NPD gibt: Beiden gemeinsam ist eine braune Gesinnung. Gerade jetzt nach den schrecklichen Morden an den ausländischen Mitbürgern und einer Polizistin muss der Staat ein deutliches Zeichen setzen. Gerade jetzt wäre ein NPD-Verbot eine unmissverständliche Aussage des Staates gegen rechtsradikales Gedankengut statt lauwarmem Lavieren.
    ____________________________________________________________________________________________________
    CONTRA

    Der Gang zum Verfassungsgericht als Kompensation für politisches und polizeiliches  Versagen?  Ein Verbotsantrag zur Beruhigung des schlechten Gewissens? Derart motivierte politische Ersatzhandlungen bringen wenig. Niemand weiß, ob das  NSU-Netzwerk nicht auch ohne die NPD ausgekommen wäre. Sympathisanten und Unterstützer der Rechtsterroristen hätten sich auch in anderen Organisationen zusammenfinden können.

    Sichere Sache oder riskantes Spiel?

    PRO

    Zwar ist der Staat mit einem ersten Anlauf im Jahr 2003 vor dem Verfassungsgericht  gescheitert. Jetzt aber hat man eine Vorlage, man weiß, worauf es ankommt. Die Innenbehörden haben die Schwachstellen ausgemacht und beseitigt. Die damals allein im Wege stehende V-Mann-Problematik wurde offenbar nachhaltig abgestellt. Das Verfahrensrisiko ist inzwischen wesentlich geringer und kann kein Hinderungsgrund sein.
    ____________________________________________________________________________________________________
    CONTRA

    Im zuständigen Senat des Bundesverfassungsgerichts müssen sechs von acht Richtern einem Parteiverbot zustimmen. Das ist nicht sicher. Frühere Verbote in den 1950er Jahren wurden nicht zuletzt damit begründet, dass von den betreffenden Parteien eine reale Gefährdung der noch ungefestigten Demokratie ausgehe – heute liegen die Dinge anders. Außerdem hat die NPD bereits angekündigt: Im Falle eines Verbots würde sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Wie der urteilen würde, ist schwer vorhersehbar.

    06.12.2012
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