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14. Februar 2012
 

Philosophisches Quartett

 
25.03. und 13.05.2012

Das Philosophische Quartett

Man sagt: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht! Fahre ich also falsch in eine Einbahnstraße, so ich diese nicht als solche erkannt habe, so wird das geahndet.

Nun kann man sich ein Wissen aneignen. Aber man kann sich doch nicht zu einem Glauben zwingen!

Ein Wissen basiert auf der erst einmal Grundlage von Glauben, den man als wahr erachtet und den man dann durch Forschung zum Wissen verifiziert. Etwas Greifbares.
In der logischen Folgerung kann man also sagen: Das, was wir wissen ist für uns „glaubhaft“. Umgekehrt jedoch ist das, was wir glauben, keinesfalls wissen, so es denn nicht die weiteren Stationen bis hin zu einem eindeutigen Beleg der Wahrheit durchlaufen hat.
Also steckt der Glaube an Gott oder etwas Höheres, Unsichtbares immer in den „Kinderschuhen“, wenn man die „ausgewachsene Schuhgröße“ unter Berücksichtigung des Status quo - einer Einschränkung wie: Vom heutigen Wissensstand aus betrachtet – zugrunde legt.

Nun gibt es natürlich die Worte wie „Zweifel“. Man kann das Ergebnis von 1+1 nicht in Zweifel ziehen, aber man kennt eine Glaubensthese, kann dieser jedoch nicht folgen und ein eigenes geistiges Konstrukt daraus machen.
Nun ist es doch ganz sicherlich unmöglich, sich etwas „glaubend“ hinzuwenden, an das man ohne jeglichen eigenen Zweifel gar nicht glauben kann. Es ist dann also keine Frage des Nichtwollens, sondern eine Frage des Nichtkönnens.
Nun sagt aber die Kirche, dass man glauben muss, ansonsten man „nicht in den Himmel“ komme. Auch andere Religionen machen solche Einschränkungen, vom Sekten(un)wesen mal ganz zu schweigen. Ich möchte hier nur die katholischen Glaubensvorgaben herausnehmen und ganz gezielt fragen: Wenn ein Mensch ohne jegliches Zweifeln an der Richtigkeit seines Nichtglaubens, sondern einfach aufgrund der Unfähigkeit, Glaubensthesen anzunehmen, also schuldlos und nicht schuldig, beispielsweise dennoch als „Mitglied“ aufgrund der Taufe, deren man ihn unterzog, in der „christlichen“ Gemeinschaft verbleibt, wird dieser dann auch „Höllenqualen“ erleiden müssen? Würde er hingehen im Leben und sagen: „Ich glaube“, dann würde er ja lügen! Das wäre doch auch strafbar.

Goethe schrieb einmal: <<Der Mensch muss bei dem Glauben verharren, dass das Unbegreifliche begreiflich sei, er würde sonst nicht forschen. <<

Gut, der Mensch hat geforscht, viel gefunden/erfunden und die/seine Grenzen erkannt und ein Wissen um ein Nichts gepachtet, das ihn dann unfähig für Glaubenseintrichterungen macht. Er kann einfach nicht anders.

Denn er kann auch nicht dem „Hebräer 11.1“ mental folgen:
<<Es ist aber der Glaube eine gewisse Zuversicht des, das man hofft, und ein Nichtzweifeln an dem, das man nicht sieht. <<

Um noch einmal – siehe eingangs, auf das Nichtwissen zurückzukommen, gezielte Frage:

Was also ist mit dem Glauben: Nichtglauben schützt vor Strafe auch nicht?

Freundliche Grüße
Lukrezia

 

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