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22. März 2010
 

heute-Nachrichten

 
Schloss auf Computer-Tastatur. Quelle: imago

Bundestag entscheidet über Internetsperren

Netzaktivisten warnen vor Aufbau einer Infrastruktur zur Zensur

von Alfred Krüger

Die Fallzahlen sinken, doch die Frage bleibt: Kinderpornos im Netz - löschen oder sperren? CDU und SPD haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, der Bundestag entscheidet am Donnerstag. Kritiker befürchten: Das Gesetz führt zur Zensur des Internets.

 
 
 
 

Die neuesten Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts (BKA) wurden mit Spannung erwartet. Die Gegner der geplanten Internetsperren hatten der Bundesregierung wiederholt ein falsches Spiel mit Fallzahlen vorgeworfen. Die Verbreitung kinderpornografischer Webinhalte habe in den letzten Jahren stark zugenommen, hatte die Bundesregierung ihr Sperrgesetz begründet. Die Fallzahlen hätten sich von 2006 auf 2007 mehr als verdoppelt - eine besorgniserregende Entwicklung, die nur mit Netzsperren zu stoppen ist?

 

Fallzahlen stark rückläufig

Die neuen BKA-Zahlen vermitteln einen anderen Eindruck. Sie belegen: Die Zahl der Fälle, in denen es um den Besitz und die Verschaffung von Kinderpornografie ging, ist stark rückläufig. Sie ist 2008 um mehr als 24 Prozent gesunken - für Experten keine Überraschung. Bundesweite Ermittlungsaktionen wie die "Operation Himmel" hatten die Fallzahlen 2007 "künstlich" in die Höhe getrieben. Nach Abschluss dieser Großverfahren ging die Zahl der Ermittlungsverfahren deutlich zurück, bestätigt auch das Bundesinnenministerium.

 

Auch alle anderen Delikte im Zusammenhang mit Kinderpornografie sind laut BKA-Statistik rückläufig. So ist etwa der "schwere sexuelle Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornografischer Schriften" von 103 Fällen im Jahr 2007 auf 81 Fälle im letzten Jahr gesunken. Das sind immer noch 81 Fälle zu viel. Doch die Verfechter von Netzsperren müssen sich die Frage ihrer Kritiker gefallen lassen, ob durch Internetsperren der Missbrauch von Kindern tatsächlich eingedämmt werden kann.

Seiten unbürokratisch löschen

Die Netzaktivisten vom Arbeitskreis gegen Internetsperren bestreiten das. Netzsperren ändern nichts am Leid missbrauchter Kinder, zumal sich die Sperren problemlos umgehen lassen, sagen sie und fordern stattdessen die schnelle und unbürokratische Löschung kinderpornografischer Webseiten. Netzsperren würden in diesem Fall überhaupt nicht mehr gebraucht, so Franziska Heine, Initiatorin einer Petition gegen Internetsperren, die am 15. Juni zu Ende ging und die Rekordzahl von über 134.000 Unterzeichnern vorzuweisen hat.

 

Kinderpornografische Webseiten vom Netz nehmen zu lassen, sei ein schwieriges Unterfangen, heißt es dagegen in der Begründung zum Sperrgesetz der Bundesregierung. Viele Seiten würden "in Drittländern außerhalb der Europäischen Union" betrieben, und es gelinge nicht, diese Seiten sperren zu lassen. Falsch, sagt Alvar Freude und trat kürzlich den Gegenbeweis an. Der Netzaktivist analysierte die Sperrlisten, die in anderen europäischen Ländern geführt werden, und schrieb die betroffenen Provider an.

 

Innerhalb der ersten zwölf Stunden nach Aussenden der E-Mails waren bereits sechzig Seiten vom Netz, ihre Inhalte nicht mehr zu erreichen. Niemand habe die Provider informiert, "dass die bei ihnen gehosteten Webauftritte auf einschlägigen Sperrlisten geführt wurden", sagt Freude. Den Behörden in Finnland und anderen Ländern, die die Sperrlisten erstellt hatten, ging es offenbar nur darum, den Zugriff auf die Seiten zu unterbinden. Um eine Löschung hatten sie sich nicht gekümmert.

 

Löschen vor Sperren

Das soll in Deutschland anders werden. Das "Zugangserschwerungsgesetz", auf das sich CDU und SPD nunmehr geeinigt haben, sieht vor, dass entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf zunächst versucht werden soll, einschlägige Webseiten zu löschen, bevor das BKA sie auf eine Sperrliste setzen darf. Im Zweifel entscheidet das BKA, ob die Löschung "in angemessener Zeit erfolgversprechend" ist. Der fragliche Provider muss benachrichtigt werden, sofern er "mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist".

 

Auch sonst wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf, den Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen maßgeblich mitgeprägt hatte, in vielen Punkten nachgebessert. Ein Kontrollgremium soll die Sperrlisten, die das BKA erstellt, "mindestens quartalsweise" stichprobenartig überprüfen und die Listen jederzeit einsehen dürfen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz soll das Gremium zusammenstellen.

 

Anders als zunächst vorgesehen dürfen Daten von Nutzern, die absichtlich oder unabsichtlich gesperrte Webseiten aufgerufen haben, nun doch nicht - wie von Bundesjustizministerin Zypries gefordert - gespeichert und zur Strafverfolgung genutzt werden. Die Internetprovider, bei denen diese Daten anfallen, sind jedoch gehalten, anonyme Nutzungsstatistiken zu erstellen und dem BKA wöchentlich zu übermitteln.

 

"Freiheit des Internets massiv bedroht"

Trotz der Änderungen, die der ursprüngliche Gesetzentwurf erfahren hat, wird das "Zugangserschwerungsgesetz" von der Opposition im Bundestag und von Netzaktivisten nach wie vor abgelehnt. Malte Spitz von den Grünen sieht durch das geplante Gesetz die "Freiheit des Internets massiv bedroht". Der Entwurf diene nicht dem Ziel, Kinderpornografie zu bekämpfen, sondern führe zum Aufbau "einer umfassenden Sperrinfrastruktur".

 

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren schlägt in dieselbe Kerbe. Es sei längst bewiesen, dass sich kinderpornografische Bilder leichter löschen als vor den Zugriffen von Surfern "verstecken" lassen. Aber um Kinderpornografie gehe es ja schon lange nicht mehr, erklären die Netzaktivisten. "Selbst wenn die aktuelle Regierung sich formal auf das Sperren von Kinderpornografie beschränkt - ist die Infrastruktur (zum Sperren von Webseiten) erst einmal eingerichtet, kann und wird sie für beliebige Inhalte genutzt werden."