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20. März 2010
 

heute-Nachrichten

 
Gewerkschaftler legen in Köln an einem Krankenhaus die Arbeit nieder. Quelle: dpa

Wo gestreikt wird - und welche Rechte Arbeitnehmer haben

Ver.di ruft ab heute zu Warnstreiks auf

Warnstreiks im öffentlichen Dienst: Seit Mittwoch ruft ver.di zu Arbeitsniederlegungen auf, unter anderem in Krankenhäusern, Kitas und im Nahverkehr. Wann wo gestreikt wird und welche Rechte Betroffene haben - die wichtigsten Fragen und Antworten.

 
 
 
 

Wann wird gestreikt?
Seit Mittwoch und bis zum Beginn der dritten Verhandlungsrunde am 10. Februar soll es laut ver.di Warnstreiks geben. Sie werden auf mehrere Tage verteilt, sollen aber alle Bundesländer und alle Bereiche des öffentlichen Dienstes erfassen. Die Warnstreiks können einige Stunden, aber auch den ganzen Tag dauern. Der Deutsche Beamtenbund dbb beteiligt sich an Aktionen von ver.di, kündigte zum Teil aber auch eigene Aktionen an.

 

In welchen Bereichen wird gestreikt?
Der Schwerpunkt der ersten Warnstreikwelle liegt heute laut ver.di bundesweit bei Krankenhäusern. Bestreikt würden auch die Müllabfuhr, Kindertagesstätten, der Nahverkehr und Bundesbehörden wie die Arbeitsagenturen. Beim Winterdienst wird es wohl keinen Ausstand geben.

 

In welchen Regionen wird gestreikt?
Die Gewerkschaftsverbände der Länder veröffentlichen - ständig aktualisiert - auf ihrer Internetseite,(Externer Link - Öffnet in neuem Fenster) wo die Streiks stattfinden. Einige Beispiele:

 

  • In Baden-Württemberg soll es heute die ersten Warnstreiks in Mannheim und Heidelberg geben, unter anderem bei kommunalen Kliniken, Verwaltungen und der Müllabfuhr. Am Donnerstag sollen die Streiks auf das ganze Land ausgeweitet werden. Dann sollen zum Beispiel in Stuttgart Nahverkehr, Müllabfuhr, Kitas und Verwaltungen betroffen sein.
  • In ganz Bayern soll heute in zahlreichen öffentlichen Einrichtungen gestreikt werden - darunter Kommunalverwaltungen, öffentliche Energieversorger, Wasser- und Abwasserversorgung, Kitas und Krankenhäuser.
  • In Berlin soll heute an der Vivantes-Klinik in Neukölln gestreikt werden. Geplante Operationen sollen abgesagt und nur Not-OPs durchgeführt werden.
  • In Hessen sind die Beschäftigten des Gesundheitswesens heute ganztägig zu einem Streik aufgerufen. Zu einer Kundgebung auf dem Römerberg in Frankfurt erwartet die Gewerkschaft bis zu 2.500 Teilnehmer.
  • In Niedersachsen und Bremen soll es heute kurzzeitige Arbeitsniederlegungen an kommunalen Krankenhäusern geben.
  • In Rheinland-Pfalz sind die Beschäftigten von kommunalen Krankenhäusern heute zum Streik aufgerufen.
  • Im Saarland sind heute Warnstreiks an mehreren Kliniken, darunter auch an der Klinik Saarbrücken, geplant. Außerdem soll bei der Arbeitsagentur und bei ARGEn die Arbeit niedergelegt werden.
  • In Sachsen soll heute an den Krankenhäusern Dresden-Friedrichstadt und Rochlitz die Arbeit niedergelegt werden. Für Freitag sind weitere Warnstreiks angekündigt.
  • In Sachsen-Anhalt soll es am Freitag Warnstreiks geben.
  • In Thüringen soll am Montag die Arbeit niedergelegt werden.
 

Was können Eltern tun, wenn die Kita wegen des Warnstreiks zu hat?
Eltern müssen sich rechtzeitig über einen Streik informieren und eine andere Unterbringungsmöglichkeit suchen. Falls sie vom Warnstreik überrascht werden und die Kindertagesstätte keine Notfall-Versorgung anbietet, müssen sie laut dem Heidelberger Fachanwalt für Arbeitsrecht, Michael Eckert, schnell den Arbeitgeber informieren und eine einvernehmliche Lösung mit ihm suchen. Die Kinder dürfen nur zum Job mitgebracht werden, wenn der Arbeitgeber das ausdrücklich erlaubt.

 

Was gilt für Arbeitnehmer, wenn im Nahverkehr gestreikt wird?
Wie ein Arbeitnehmer zur Arbeit kommt, ist grundsätzlich sein Problem. "Man muss zumutbare Anstrengungen unternehmen", sagt Arbeitsrechtler Eckert. Zehn Euro für ein Taxi auszugeben, sei durchaus zumutbar; eine Fahrt von Mannheim nach Frankfurt müsse man aber nicht unbedingt finanzieren. Kosten, die einem durch Streiks entstehen, werden nicht ersetzt.

 

Was bedeuten die Warnstreiks für Krankenhaus-Patienten?
Wer aufschiebbare Termine in einem öffentlichen Krankenhaus hat, muss diese möglicherweise verschieben. Am besten fragt man rechtzeitig nach. Wer ernsthaft krank ist, werde aber selbstverständlich weiterhin behandelt, beteuern die Gewerkschaften.

 

Infobox

Hintergrund: Der Tarifstreit

Mit Warnstreiks wollen die Gewerkschaften ihren Tarifforderungen im öffentlichen Dienst Nachdruck verleihen. Die Gewerkschaften fordern ein Plus mit einem Gesamtvolumen von fünf Prozent. Diese Gesamtforderung setzt sich aus verschiedenen Einzelforderungen zusammen. Die Arbeitgeber halten die Forderung für zu hoch. Sie verweisen auf die leeren öffentlichen Kassen. Die Gewerkschaften halten den Arbeitgebern vor, noch kein Angebot vorgelegt zu haben.

Die Tarifverhandlungen betreffen rund 1,2 Millionen Angestellte im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen direkt - etwa Busfahrer, Müllmänner, Krankenschwestern, Straßenwärter und Erzieher. Indirekt würde ein Tarifabschluss aber auch Beschäftigte der Bundesbank, der Bundesagentur für Arbeit und im mittelbaren öffentlichen Dienst der Kommunen betreffen, dazu gehören zum Beispiel Wohlfahrtsverbände.

 
 
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