Der Filmemacher Roman Polanski kommt gegen eine Millionen-Kaution aus dem Gefängnis. Ein Schweizer Gericht stellte ihn allerdings unter Hausarrest und verfügte die elektronische Überwachung.
Der Regisseur kann gegen eine Kaution von umgerechnet knapp drei Millionen Euro aus der Auslieferungshaft enlassen werden. Das entschied das Bundesstrafgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Polanski soll unter Hausarrest gestellt werden. Die Richter verfügten auch eine elektronische Überwachung, außerdem muss er alle Ausweispapiere abgeben. Das Gericht gab damit einer Beschwerde des 76-Jährigen statt.
Das Justizministerium verzichtet auf eine Anfechtung des Urteils. Polanski werde nun "rasch" aus der Auslieferungshaft entlassen, aber noch nicht am Mittwoch, sagte Ministeriumssprecher Folco Galli. Hätte das Justizministerium Berufung eingelegt, hätte der Regisseur möglicherweise noch mehrere Monate in Auslieferungshaft verbringen müssen. Der Regisseur war festgenommen worden, als er zu einem Filmfest nach Zürich reisen wollte. Die USA hatten ihn wegen sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens in den 70er Jahren gesucht.
Polanski Anwalt Georges Kiejman äußerte sich "sehr glücklich" über die Entscheidung des Bundesstrafgerichts. "Das ist eine große Freude", sagte er. Den Hausarrest werde sein Mandant, der die französische und die polnische Staatsbürgerschaft hat, voraussichtlich in seiner millionenteuren Villa im Schweizer Nobel-Skiort Gstaad antreten.
Der Filmemacher selbst hatte vor wenigen Tagen erklärt, er würde sogar elektronische Fesseln akzeptieren, um seine Zelle mit einem Hausarrest in seinem Schweizer Feriendomizil tauschen zu können. Eine Auslieferung in die USA lehne Polanski aber weiter ab, sagte sein Anwalt Hervé Temime der Pariser Zeitung "Le Figaro".
Temime hatte darauf hingewiesen, dass die USA in ihrem Auslieferungsgesuch die Polanski drohende Haftzeit von 50 auf zwei Jahre gesenkt hätten. Das Berufungsgericht in Los Angeles hat für den 10. Dezember eine Anhörung angesetzt. Polanski werde auf keinen Fall dazu in die USA reisen, sagte Temime. Der Regisseur habe in den USA keinen fairen Prozess gehabt. Er habe seine Strafe schon mit einem 42 Tage dauernden psychologischen Test in einer geschlossenen Anstalt verbüßt. Außerdem stelle sich die Frage der Verjährung.
Die US-Justiz wirft Polanski vor, 1977 mit dem damals 13-jährigen Mädchen geschlafen zu haben, das er zuvor mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht hatte. Vor Verfahrensbeginn hatte er sich nach Europa abgesetzt und kehrte seitdem nie in die USA zurück.
Polanski lebt in Frankreich und reiste bisher regelmäßig zu seinem Feriendomizil in Gstaad in der Schweiz. Ende September wurde er bei der Einreise in Zürich festgenommen. Bislang hatte er vergeblich seinen Feriensitz als Kaution für eine Freilassung angeboten.