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06. September 2010
 

heute-Nachrichten

 
Peter Schaar. Quelle: dpa
Peter Schaar

Bürger fragen - Behörden antworten nicht

Bundesdatenschützer Schaar legt Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vor

von Alfred Krüger

Frischluft statt Behördenmief: Das Informationsfreiheitsgesetz sollte frischen Wind in die Amtsstuben des Bundes blasen und Verwaltungshandeln transparenter machen. Das Gesetz ist seit 2006 in Kraft. Mit magerem Erfolg, so Bundesdatenschützer Schaar.

 
 
 
 

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG)(Externer Link - Öffnet in neuem Fenster) trat Anfang 2006 in Kraft und galt als Prestigeprojekt der damaligen rot-grünen Bundesregierung. Die Ziele waren hoch gesteckt. Mit dem Gesetz sollte jeder Bürger gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bekommen.

Hehre Ziele - magere Bilanz

Rot-Grün erhoffte sich eine lebendigere Demokratie ohne behördliche Geheimniskrämerei. Erwünschter Nebeneffekt: Auch Korruption und andere Mauscheleien ließen sich in einem informationsoffenen Behördenapparat besser bekämpfen. Wer alles offen legen muss, kann Informationen nicht mehr ohne weiteres unter den Behördenteppich kehren, so das politische Kalkül.

 

Hehre Ziele - wurden sie erreicht? Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zieht vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eine ziemlich magere Bilanz. Der freie Zugang zu Behördeninformationen werde hierzulande noch längst nicht als Beitrag zur Stärkung der Demokratie gesehen, so Schaar in seinem Bericht.

 

Viele Behörden mauern

Bis sich der Wandel "von der generellen Amtsverschwiegenheit" hin zu einer "offenen Verwaltung" vollzogen habe, sei noch ein langer "steiniger Weg", meint Schaar. Einer der Gründe dafür, dass das Gesetz kaum Wirkung zeigt, sei seine mangelnde Bekanntheit. Dass das Gesetz eine Vielzahl von Informationsrechten gewähre, sei beim Bürger noch immer nicht bekannt. Und in manchen Amtsstuben werde das Gesetz schlicht unterlaufen.

 

Zwar hätten sich viele Bundesbehörden in den vergangenen beiden Jahren, auf die sich der Bericht bezieht, tatsächlich um mehr Transparenz bemüht. Doch manche Behörden mauern nach wie vor, wenn es um die Offenlegung von Informationen geht. Sie würden die gesetzlich vorgeschriebene Offenheit "vom Grundsatz her" ablehnen und nur dann anwenden, wenn dies nicht zu umgehen sei, sagt Schaar.

 

Schaar kann helfen

Jeder Bürger, der sein Recht auf Information verletzt sieht, weil eine Bundesbehörde die Auskunft verweigert, kann sich an den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit wenden und ihn um Unterstützung bitten. So steht es im Gesetz. 114 Bürger haben im vergangenen Jahr von diesem Recht Gebrauch gemacht und sich bei Schaar über bundesdeutsche Behörden beschwert - 20 Bürger weniger als im Jahr 2008.

 

In vier von zehn Fällen konnte der oberste Behördenkontrolleur dann auch tatsächlich helfen und die fraglichen Behörden dazu bewegen, die nachgefragten Informationen doch noch "ganz oder teilweise" herauszurücken. Dieser Erfolg dürfe aber keinesfalls darüber hinwegtäuschen, dass die Rechtsauffassungen zwischen dem Bundesbeauftragten und den Behörden im Hinblick auf deren Auskunftspflichten vielfach "stark differieren", so Schaar.

Von anderen Ländern lernen

Keinen Erfolg hatte Schaar zum Beispiel bei den Anfragen zu den geheimen Verträgen, die im letzten Jahr zwischen dem Bundeskriminalamt und großen Internetprovidern zur Sperrung kinderpornografischer Webseiten abgeschlossen worden waren. Bürger, denen das BKA eine Auskunft verweigert hatte, hatten sich bei Schaar beschwert. Auch die Frage nach Anzahl und Art der Überwachungskameras, die auf deutschen Bahnhöfen installiert sind, blieb ohne Antwort.

Für die Zukunft wünscht sich Schaar, dass das IFG gründlich überarbeitet werde. Das Gesetz lasse viel zu viele Ausnahmen von der generellen Informationsverpflichtung der Behörden zu. Die Bundesregierung könne dabei durchaus von den freizügigeren Regelungen etwa in den USA, Kanada oder Frankreich lernen. Hier seien viele Informationen gebührenfrei erhältlich und vielfach sogar per Internet für jeden Bürger abrufbar.

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11. Datenschutzkongress 2010 in Berlin

Peter Schaar stellt nicht nur seinen Tätigkeitsbericht als Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit vor. In seiner Funktion als oberster deutscher Datenschützer gehört Schaar auch zu den prominenten Teilnehmern des 11. Datenschutzkongress 2010,(Externer Link - Öffnet in neuem Fenster) in Berlin. Eines der Hauptthemen des Kongresses ist die Zukunft des Datenschutzes nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung vom März dieses Jahres.

Peter Schaar hatte die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts begrüßt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte in Sachen Vorratsdaten eine europäische Neuregelung eingefordert. Auf dem Kongress sprechen beide über den Ausbau des Datenschutzes und diskutieren diese Frage anschließend zusammen mit Jens Seipenbusch von der Piratenpartei und Thomas Zerdick von der EU-Kommission.

Auch die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden steht in Berlin auf der Tagesordnung. Im März hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, Deutschland habe die EU-Datenschutzrichtlinie falsch umgesetzt. Die Richtlinie garantiert den Datenschutzstellen "völlige Unabhängigkeit" von staatlicher Aufsicht. Deutschland muss nachbessern. Wie das aussehen könnte, wird Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein erklären.

Der "Datenschutzkongress" findet in diesem Jahr zum elften Mal statt. Er richtet sich hauptsächlich an Datenschutzbeauftragte in Unternehmen und Verwaltungen und deckt vom Datenschutz für Arbeitnehmer über den derzeit diskutierten Datenbrief bis hin zur Frage, wie Unternehmen und Behörden auf interne Datenpannen reagieren sollten, ein breites Themenspektrum ab.

 
 
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