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23. Februar 2012
 

heute-Nachrichten

 
Hinweis auf "Mein Kampf" in der Sammeledition "Zeitungszeugen". Quelle: dpa

Der Kampf um "Mein Kampf"

2016 erlischt Urheberrecht - Bayern will Veröffentlichung von Auszügen verhindern

von Christian Busse

Bayern will verhindern, dass Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf" am Kiosk zu kaufen sind - das Land hält die Rechte an dem Buch. Aber nur noch bis Ende 2015. Einige sehen das Datum mit Sorge, andere eine Chance für die Wissenschaft.

 
 
 

Dr. Edith Raim gehört zu denen, die auf den 1. Januar 2016 hinarbeiten: Gemeinsam mit Othmar Plöckinger arbeitet sie seit 2010 für das Institut für Zeitgeschichte München an einer kommentierten Gesamtausgabe von "Mein Kampf". "Wir sind auf dem Weg, und wir liegen im Plan", sagt die Historikerin. Es würde aber auch nichts nützen, das gesteckte zeitliche Ziel zu unterschreiten. Der Grund: das Urheberrecht.

Die Urheber- und Verlagsrechte an "Mein Kampf" hält das Bayerische Staatsministerium der Finanzen. "Beide Rechte wurden nach Kriegsende aufgrund des Besatzungsrechts der Alliierten im Rahmen der Entnazifizierung auf den Freistaat Bayern übertragen. Das Urheberrecht ging im Zuge der Vermögenseinziehung Hitlers, die Verwertungsrechte im Zuge der Vermögenseinziehung des Eher-Verlags - der ehemalige Zentralverlag der NSDAP - auf den Freistaat über", so das Ministerium.

 

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Deutsches Urheberrecht

Nach deutschem Urheberrecht ist die Urheberrechtsposition zeitlich begrenzt: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers tritt automatisch die Gemeinfreiheit ein. Adolf Hitler starb am 30. April 1945. Mit Beginn des Jahres 2016 erlöschen damit auch die Urheberrechte an "Mein Kampf".

 

Restriktive Haltung

Und die Haltung Bayerns ist klar: "Mit der Übertragung dieser Rechte wurde auch die Verantwortung, die Weiterverbreitung nationalsozialistischer Propaganda durch die Wahrnehmung des Urheberrechts zu unterbinden, in die Hände des Freistaats gelegt. Bei der Verwaltung der Rechte nimmt der Freistaat Bayern daher bereits seit Jahrzehnten eine restriktive Haltung ein."

 

So auch jetzt wieder: Per einstweiliger Verfügung will das Land verhindern, dass ein britischer Verleger Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf" in der Sammeledition "Zeitungszeugen" veröffentlicht. Beim Landgericht München ging am Dienstag ein entsprechender Antrag ein. Der Verleger des Projekts, das in Zusammenarbeit mit renommierten Wissenschaftlern Schriften aus der NS-Zeit kommentiert nachdruckt, wollte am Donnerstag Auszüge aus "Mein Kampf" an deutschen Kiosken verkaufen. Finanzminister Markus Söder hatte in der vergangenen Woche dem Verleger Peter McGee kommerzielle Interessen vorgeworfen und eine Stellungnahme verlangt.

 

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Bayern und "Zeitungszeugen"

Bereits im Jahr 2009 war Bayern gegen die Veröffentlichung der Nachdrucke von Nazi-Hetzblättern vor Gericht gezogen und hatte in zwei Instanzen verloren. Zuvor hatte das Finanzministerium im Januar 2009 die zweite Ausgabe der "Zeitungszeugen" beschlagnahmen lassen, der Nachdrucke der Nazi-Zeitungen "Völkischer Beobachter" und "Der Angriff" von 1933 beilagen.

 

"Wir wollen die komplette Version"

Ausnahmen machte Bayern bislang auch nicht für kommentierte Gesamtausgaben. Kommentierte Veröffentlichungen von "Mein Kampf" gibt es zwar einige - aber ob nun von Werner Maser, Christian Zentner oder von Barbara Zehnpfennig: In keinem der Fälle handelt es sich um Gesamtausgaben, lediglich um kommentierte Auszüge. "Wir wollen die komplette Version", sagt Edith Raim vom Institut für Zeitgeschichte. Und das mit dem Blick auf sämtliche Versionen, die bis 1945 erschienen waren. "Es geht ja auch darum zu zeigen, was für Textänderungen in den unterschiedlichen Auflagen vorgenommen wurden. Hier sind Worte rausgefallen, da Zwischentitel geändert. Für die Wissenschaft ist so etwas wichtig. Es geht auch um Exaktheit."

 

Prinzipiell sei das Beharren des Landes Bayern auf seinem Standpunkt verständlich und vernünftig. "Es handelt sich um eine nachvollziehbare Politik in der Nachkriegszeit. Aber ich denke, wenn das Urheberrecht nach 70 Jahren ausgelaufen ist, dann trifft das Buch auch eine ganz andere Leserschaft als in den 20er und 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts", so die Historikerin.

 

Urheberrecht hin oder her: Verfügbar sei der Inhalt ohnehin für jeden, der daran interessiert sei: als Download aus dem Internet oder auch im Original aus dem Antiquariat oder dem Familienbesitz: "Mein Kampf" sei immerhin rund zwölf Millionen Mal gedruckt worden und auch heute keine Rarität.

 

Keine Genehmigungen im Ausland

Und auch im Ausland ist "Mein Kampf" schon in anderen Sprachen erschienen - legal, wie viele glauben und Bayerns Nein gegenüber kommentierten Veröffentlichungen auch deshalb kritisieren. Dazu das bayerische Staatsministerium der Finanzen: "Abdruckgenehmigungen für Gesamtwerke werden weder im In- noch im Ausland erteilt. Dies gilt auch für eine kommentierte Neuauflage. Gegen Verletzungen seines Urheber- und Verwertungsrechts im In- oder Ausland geht der Freistaat mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln vor."

 

Zumindest gegen die englischsprachige Ausgabe dürfte jedoch keine Handhabe bestehen: Diese Lizenzrechte wurden bereits in den Dreißigerjahren verkauft und werden auch weiterhin genutzt.

 
 
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