Weil seine Frau nicht die Wahrheit über ihre Jungfräulichkeit gesagt haben soll, darf ein Türke seine Ehe auflösen. Das entschied das oberste Berufungsgericht des Landes. Ein Gutachten, wonach die Frau doch Jungfrau war, überzeugte die Richter nicht.
Wie die Zeitung "Vatan" am Montag meldete, gab die zweite Kammer des Gerichts dem Mann recht. Er hatte geklagt, weil seine Frau bei der Hochzeit keine Jungfrau mehr gewesen sein soll, obwohl sie dies angegeben hatte. Der Fall geht jetzt zurück an ein untergeordnetes Gericht, das den Antrag des Mannes abgewiesen hatte.
Die Richter stützten ihre Entscheidung auf das türkische Zivilrecht: Demnach kann die Ehe dann rückgängig gemacht werden, wenn ein Partner den anderen in einem wichtigen Punkt täuscht.
Laut "Vatan" ist das Berufungsurteil bemerkenswert: Denn in dem vorliegenden Fall habe die Frau mit einem medizinischen Gutachten nachgewiesen, dass sie sehr wohl - anders als von ihrem Mann behauptet - noch Jungfrau war. Für eine Mehrheit von fünf zu drei Richtern wog dies laut dem Zeitungsbericht aber weniger schwer als die von dem Mann vorgebrachten Argumente.