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23. Februar 2012
 

heute-Nachrichten

 
Wahlplakate in Berlin. Quelle: dapd
Was heute noch Parteienwerbung zeigt, soll am 22. September den Papst begrüßen. Ist aber nicht so einfach, sagt das Bezirksamt.

Wahlplakate dürfen für Papst nicht umfunktioniert werden

Begehren von katholischem Verein abgewiesen - Papst am 22. September in Berlin

Tafeln, die in Berlin für die Abgeordnetenhauswahl aufgestellt wurden, dürfen danach nicht genutzt werden, um darauf Benedikt XVI. zu begrüßen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entscheiden und damit eine Gruppe prominenter Bürger erbost.

 
 
 
 

Der Einspruch läuft schon, das Oberverwaltungsgericht soll das Urteil des Verwaltungsgerichts gleich wieder kassieren. Der Verein "Credo" - laut Gericht ein Verein "zur Förderung der römisch-katholischen Kirche" - würde die 9,40 Quadratmeter großen Werbetafeln im Bezirk Mitte nach der Wahl gerne umplakatieren. Das geht nicht, sagte das Bezirksamt Berlin-Mitte und fand im Verwaltungsgericht einen Mitstreiter.

Bezirksamt verweigert Umgestaltung

Am 22. September - vier Tage nach der Wahl - besucht der Heilige Vater die deutsche Hauptstadt und offenbar wollten nicht näher benannte "prominente Bürger" mit ihrem Gruß prominent am Wegesrand zu sehen sein. Der CDU-Kreisverband hatte sich als Eigner der Tafeln auch schon mit der Umnutzung einverstanden erklärt. Das Bezirksamt Mitte verwehrte aber die nach Auffassung der Behörde erforderliche Sondernutzungserlaubnis.

 

Nach Auffassung der 1. Kammer des Verwaltungsgericht handelte das Amt damit rechtens: Das öffentliche Straßenland dürfe lediglich ausnahmsweise für Wahlwerbung in Anspruch genommen werden. Auf eine solche Privilegierung könne sich der Verein aber nicht berufen. Im Übrigen solle die Erlaubnis für eine Sondernutzung in der Regel nur erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen der Sondernutzung nicht entgegenstünden.

 

Plakate bleiben bis 25. September

Die Behörde hat dem Gericht zufolge Belange des Städtebaus und Denkmalschutzes als Grund für die untersagte Erlaubnis angeführt. Derart großen Werbeanlagen komme eine "grundsätzlich unerwünschte ablenkende Wirkung" zu, zudem steige die Unfallgefahr. Laut Gericht ändert daran auch nichts, dass die Werbetafeln ohnehin erst bis zum 25. September und damit nach dem Papstbesuch abgebaut werden müssten. Diese Frist betreffe schließlich allein die Wahlwerbung, hieß es zur Begründung.

 

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss sich nun in nächster Instanz mit dem Fall befassen. Gründer von Credo ist Christoph Lehmann, der auch schon das gescheiterte Berliner Volksbegehren Pro Reli für Religionsunterricht als Wahlpflichtfach an den Berliner Schulen auf den Weg gebracht hatte.

 
 
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