Hohe Fluchtgefahr - Roman Polanski kommt nicht auf freien Fuß. Das Schweizer Bundesstrafgericht lehnte am Dienstag eine vorzeitige Haftentlassung ab. Der Regisseur soll in den 70er Jahren eine damals Minderjährige in den USA vergewaltigt haben.
Immerhin habe sich Polanski bereits 1978 durch seine Ausreise nach Europa dem Strafverfahren in den USA entzogen, betonten die Schweizer Richter. Noch heute sei Polanskis Motivation zur Flucht groß, da ihm bei einer Verurteilung theoretisch 50 Jahre Gefängnis drohten. Zudem drohe ihm bei einer Auslieferung an die USA eine "empfindliche Trennung" von seiner Frau und seinen beiden Kindern.
Eine Flucht aus der Schweiz wäre Polanski nach Einschätzung des Gerichts bei einer Freilassung innerhalb weniger Stunden möglich. Auch der Einzug seiner Ausweisdokumente biete keine Sicherheit, da der Regisseur sich als Staatsbürger Polens und Frankreichs rasch Ersatz beschaffen könne. Zudem sei ihm im Schengen-Raum der Grenzübertritt ohne Pass problemlos möglich. Die von Polanski als Sicherheit angebotene Kaution in Form seines Chalets in Gstaad lehnte das Gericht ab.
Polanskis französischer Anwalt Hervé Temime kündigte Beschwerde vor dem Schweizer Bundesgericht an. Er wolle Beweisen, dass eine Freilassung seines Mandanten kein Risiko bedeute.
Der 76-jährige Polanski war Ende September bei seiner Einreise in die Schweiz festgenommen worden, wo er mit einem Filmpreis ausgezeichnet werden sollte. Er hatte sich 1977, im Alter von damals 43 Jahren, in den USA an einer 13-Jährigen vergangen. Er bekannte sich schuldig und saß dafür zunächst 47 Tage im Gefängnis, floh aber vor der Urteilsverkündung nach Europa und kehrte seitdem nicht mehr in die USA zurück. Die Voraussetzungen für eine Überstellung Polanskis in die USA würden erst im eigentlichen Auslieferungsverfahren eingehend geprüft, so das Bundesstrafgericht.