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09. Februar 2010
 

heute-Nachrichten

 
BGH urteilt über Internetklage. [M] Quelle: ap,ZDF
Die Klage gegen die österreichische Webseite landete auch beim BGH.

Sedlmayr-Mörder wollen Anonymität im Netz

Wikipedia: Täter verlangt Löschung seines Namens

von Alfred Krüger

Der Mord an Walter Sedlmayr liegt 20 Jahre zurück. Die Mörder des bayerischen Schauspielers, zwei Halbbrüder, wurden 1993 verurteilt. Nun ist der Fall wieder in den Schlagzeilen - da die Täter ihre Namensnennung im Netz verhindern wollen.

 
 
 

Die beiden Sedlmayr-Mörder wurden 2007 und 2008 aus der Haft entlassen. Kaum auf freiem Fuß, verklagte einer der beiden mehrere Internetportale, auf denen im Zusammenhang mit dem Sedlmayr-Mord sein voller Name genannt wurde. Darunter befand sich auch eine österreichische Webseite. Die Namensnennung verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht seines Mandanten, erklärte der Anwalt des Mannes.

Wikipedia soll Namen löschen

Die Klage gegen die österreichische Webseite kam bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) und wurde kürzlich an den Europäischen Gerichtshof weiterverwiesen. Das Luxemburger Gericht soll nun klären, ob deutsche Gerichte zuständig sind, wenn es um die Klage eines Deutschen gegen die Betreiber einer österreichischen Webseite geht. Gegenüber deutschen Webseiten war der Sedlmayr-Mörder bereits erfolgreich. Sein Name musste aus den Online-Archiven getilgt werden.

 

Auch Wikipedia ist ins Visier des Sedlmayr-Mörders geraten. In der deutschen Ausgabe wird sein Name derzeit nicht genannt - aber in der englischen Version. Sein Anwalt mahnte die gemeinnützige Wikimedia-Stiftung, Trägerin des populären Online-Lexikons, Ende Oktober kostenpflichtig ab. Der Name seines Mandanten müsse gelöscht werden, verlangte der Anwalt.

 

"Unser Mandant hat 15 Jahre seiner lebenslangen Freiheitsstrafe wegen des Mordes an Herrn Sedlmayr (...) verbüßt", heißt es in dem Abmahnschreiben. "Seine Resozialisierung und sein künftiges Leben außerhalb des Gefängnisses werden erheblich von Ihrer Weigerung beeinträchtigt, die Artikel zu anonymisieren, die sich im Zusammenhang mit dem Mord an Herrn Walter Sedlmayr (...) mit unserem Mandanten beschäftigen."

 

Zensurvorwürfe

Wikimedia sitzt die Abmahnung bis dato aus. Der fragliche Artikel über Walter Sedlmayr ist noch immer online - ebenso übrigens wie ein Artikel über den klagenden Sedlmayr-Mörder selbst, der von Wikipedianern erst kürzlich ins Netz gestellt wurde. Auch hier wird der volle Name des Mannes genannt.

 

Das US-Online-Magazin Wired hat das deutsche Abmahnschreiben veröffentlicht und damit einen Sturm der Entrüstung entfacht. In US-Blogs wird der Fall heftig diskutiert. Unverständnis über das Ansinnen des deutschen Anwalts und über die deutsche Rechtsprechung machen sich hier lautstark Luft. Zensurvorwürfe werden laut. Es könne doch nicht sein, wird hier geklagt, dass deutsches Recht auch für US-Webseiten gelte.

"Fakten dürfen nicht geopfert werden"

Für den Anwalt des Sedlmayr-Mörders ist die Rechtslage hingegen sonnenklar. Das amerikanische Grundrecht auf Redefreiheit gelte nach der Rechtsprechung des US-Supreme Court nur in den Vereinigten Staaten, erklärte er gegenüber dem deutschen IT-Nachrichtenportal Heise Online. Da der Wikipedia-Artikel auch in Deutschland verbreitet werde, gelte deutsches Recht.

 

Außerdem verwundere es ihn, dass ausgerechnet die englischsprachige Wikipedia ausführlich über einen bayerischen Volksschauspieler berichte. "Das sieht doch sehr danach aus, als wolle die Wikimedia Foundation an ihrem Verständnis der Meinungsfreiheit nicht nur die Vereinigten Staaten, sondern auch noch einmal die Welt genesen lassen", so der Anwalt.

 

Das sehen die Internetaktivisten der US-amerikanischen Electronic Frontier Foundation (EFF) völlig anders. Es mag ja durchaus sein, dass Deutschland es ehemaligen Strafgefangenen erleichtern wolle, einen Weg zurück in die Gesellschaft zu finden. Doch könne es nicht angehen, dass historische Fakten dafür geopfert würden, sagt Jennifer Granick von der EFF. Würden sich US-Webseiten danach richten, was irgendwo auf der Welt verboten sei, dann könne im Internet über kein einziges kontroverses Thema mehr berichtet werden.

 
 
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