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02. September 2010
 

heute-Nachrichten

 
Kind wird geschlagen - nachgestellte Szene. Quelle: imago

Bensheim: Missbrauchsverdacht in Jungen-Internat

Kirche und Politik streiten über Aufklärung

Missbrauch an Kindern - immer neue Fälle tauchen auf. Jetzt gibt es an dem früheren Jungen-Internat des Bistums Mainz den Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Die Spannungen zwischen Kirche und Politik über den Weg der Aufklärung schwelen indes weiter.

 
 
 
 

In dem Internat im hessischen Bensheim sollen in den 60er und 70er Jahren Schüler sexuell missbraucht und misshandelt worden sein. Einer der Verdächtigen sei der damalige Leiter, ein Sozialarbeiter, der andere ein Priester, teilte ein Sprecher des Bistums mit. Sie sollen unter anderem Schüler aus nichtigen Anlässen massiv geprügelt haben. Beim damaligen Leiter stehe auch der Verdacht des sexuellen Missbrauchs im Raum. Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt sei informiert. Das Bistum zeigte sich tief betroffen. Das Knabenkonvikt war 1981 geschlossen worden.

"Sie hat keine Ahnung"

Während immer neue Verdachtsfälle auftauchen, schwelt der Streit zwischen Kirche und Politik über den Weg der Aufklärung weiter. "Sie hat keine Ahnung", sagte jetzt der Leiter des Katholischen Büros bei der Bundesregierung, Prälat Karl Jüsten, im ZDF-Morgenmagazin an die Adresse von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger."Das ist so, zumindest aus heutiger Sicht, falsch. Heute wird sehr radikal aufgeklärt", sagte Jüsten. Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte von einer "Schweigemauer" an katholischen Schulen gesprochen und beklagt, die katholische Kirche arbeite mit den Strafverfolgungsbehörden zu wenig zusammen.

 

Jüsten sicherte zu, dass die katholische Kirche selbst an der raschen Aufklärung der Missbrauchsfälle interessiert sei. Auch die Diözesen hätten den Auftrag nachzuforschen. "Wir arbeiten ganz intensiv daran, dass alles ans Tageslicht kommt. Null Toleranz, es muss alles auf den Tisch." Jeder in der Kirche wisse, dass er jetzt gefordert sei. Die Entschuldigung des Papstbruder sei ein "wunderbares Zeichen", sagte Jüsten. Andere sollten ihm gleichtun.

 
Ohrfeigen vom Papstbruder
 

Papstbruder Georg Ratzinger hatte zuvor zugegeben, dass auch er in seiner Zeit als Leiter der Regensburger Domspatzen Kinder geohrfeigt hatte. "Eigentlich habe ich immer ein schlechtes Gewissen gehabt", sagte er der "Passauer Neuen Presse". Er entschuldigte sich dafür - auch, dass er zwar von weiteren Misshandlungen wusste, nicht aber gehandelt habe.

 

Ein Thema, zwei runde Tische

Unterdessen scheint es um die Konsequenz aus den Missbrauchsfällen Streit in der schwarz-gelben Koalition zu geben: Es wird zwei runde Tische zur Aufarbeitung geben. Neben den beiden CDU-Ministerinnen Kristina Schröder und Annette Schwavan will auch die FDP im Justizressort einen runden Tisch einrichten. Das Gremium von Bundesfamilien- und Bundesbildungsministerium zur Prävention von Missbrauch an Schulen sei zwar berechtigt. Aber er ersetze nicht das Vorhaben des Bundesjustizministeriums zu einem runden Tisch mit Vertretern der Kirche und den Betroffenen, um die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche aufzuarbeiten, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP) der "Berliner Zeitung". In der Runde seines Ressorts müsse geklärt werden, ob die Opfer eine finanzielle Entschädigung erhalten.

 

Nach Ansicht von des Beauftragte für Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche, Bischof Stephan Ackermann, wollen die Opfer jedoch keine Entschädigung. "Sie wollen über ihr Schicksal sprechen", sagte der Trierer Bischof in Trier. Den Opfern sei vor allem wichtig sicherzustellen, dass "die Kirche" ihre Geschichte erfahre. Die katholische Kirche werde aber für die Kosten möglicher therapeutischer Hilfe aufkommen, versprach Ackermann.

 

Infobox

Verjährungsfristen im Überblick

3 Jahre beträgt die zivilrechtliche Verjährungsfrist, das heißt drei Jahre lang hat das Opfer Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.
10 Jahre beträgt die strafrechtliche Verjährungsfrist, gerechnet vom 18. Geburtstag des Opfers an.
20 Jahre beträgt die strafrechtliche Verjährungsfrist in besonders schweren Fällen, ebenfalls vom 18. Geburtstag des Opfers an gerechnet.

 
 
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