Im März 2007 wurde dem Bundesjustizministerium untersagt, personenbezogene Daten seiner Webseitenbesucher zu speichern. Eine Unterlassungserklärung wurde bislang nicht unterzeichnet. Nun drohen Bundesjustizministerin Zypries Ordnungsgeld oder Haft.
Das Urteil des Amtsgerichts Berlin Mitte vom März 2007 spricht eine deutliche Sprache. Das Bundesjustizministerium dürfe personenbezogene Daten von Besuchern seiner Webseite "über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus" nicht mehr speichern. Das gelte insbesondere für die IP-Adresse eines Nutzers, entschieden die Berliner Richter. Die IP-Adresse ist eine eindeutige Kennung, die jeder Internetnutzer beim Start seiner Surftouren von seinem Provider zugewiesen bekommt.
Die meisten Webseitenbetreiber speichern automatisch die IP-Adresse ihrer Besucher in sogenannten Logfiles ab. So auch das Bundesjustizministerium. Alle IP-Adressen wurden vom Ministerium 14 Tage lang aufgehoben. Anhand der Logfiles ließ sich das Surfverhalten auf den Ministeriumsseiten nachvollziehen. Es ließ sich rekonstruieren, welcher Nutzer unter welcher IP-Adresse wann welche Webseiten des Portals aufgerufen hatte.
Der Jurist Patrick Breyer, Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, setzte sich gegen diese Speicherpraxis zur Wehr. "Die Aufbewahrung der Kommunikationsspuren von Internetbenutzern ermöglicht es, ihr Surf- und Suchverhalten detailliert nachzuvollziehen", erklärte Beyer. Dadurch werde ihr "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" verletzt.
Breyer intervenierte zunächst beim Ministerium selbst - ohne Erfolg. Auch eine Anfrage beim Bundesdatenschutzbeauftragten blieb ohne greifbares Ergebnis. Die Daten würden ja nach 14 Tagen wieder gelöscht, wurde dem Juristen hier beschieden. Diese Auskunft reichte Breyer nicht aus. Er zog vor Gericht und bekam Ende März letzten Jahres Recht.
Die vom Bundesjustizministerium praktizierte Datenspeicherung verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, schlossen sich die Berliner Richter Breyers Meinung an. Die IP-Adresse gebe zwar noch keine Auskunft über eine konkrete Person. Doch sei es "durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich, Internetnutzer aufgrund ihrer IP-Adresse zu identifizieren".
Wie leicht das in der Praxis möglich ist, macht die Musikbranche mit ihren massenhaften Klagen gegen Tauschbörsennutzer tagtäglich vor. Von den mutmaßlichen Musikpiraten kennen die Anwälte der Musikindustrie zunächst nur die IP-Adresse. Sie erstatten Anzeige, und die Staatsanwaltschaften ermitteln bei den Internetprovidern die Klarnamen, die zu den IP-Adressen passen. Nach Abschluss der Verfahren werden die Namen an die Anwälte der Musikindustrie weitergegeben.
Das Bundesjustizministerium hat sich der mittlerweile rechtskräftigen Entscheidung des Berliner Amtsgerichts gebeugt. Auf eine Speicherung personenbezogener Daten wird nunmehr verzichtet. Das Ministerium erstellt nur noch anonyme Nutzungsstatistiken. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gab jedoch bis heute keine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
Breyer zog deshalb erneut vor Gericht. Da die Bundesministerin keine Unterlassungserklärung abgegeben habe, bestehe "die tatsächliche Vermutung für die Gefahr der Wiederholung der Tat", begründete Breyer seinen neuerlichen juristischen Vorstoß. Das Amtsgericht Berlin Mitte folgte seinem Argument (Az. 5 C 314/06). Das Ministerium habe nur juristisch unverbindlich erklärt, keine personenbezogenen Daten mehr zu speichern.
Diese bloße Absichtserklärung reiche jedoch keinesfalls aus, um eine Wiederholung der Tat auszuschließen, meinten die Berliner Richter und entschlossen sich zur Androhung harter Sanktionen. Für den Fall, dass das Bundesministerium erneut personenbezogene Daten von Webseitenbesuchern speichere, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro sowie ersatzweise eine bis zu sechsmonatige Haft für Bundesjustizministerin Brigitte Zypries höchstpersönlich.
Die publizitätsträchtige Entscheidung des Berliner Amtsgerichts geht über den konkreten Einzelfall hinaus, meint Patrick Breyer. Er fordert deshalb alle Webseitenbetreiber auf, in ihren Logfiles künftig auf die Speicherung personenbezogener Daten zu verzichten. "Davon profitieren Betreiber wie Nutzer gleichermaßen", sagt Breyer.
Gegen das kürzlich vom Bundestag abgesegnete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstoße man damit nicht, erklärte der Jurist. Das umstrittene Gesetz, das die sechsmonatige Speicherung sämtlicher Internetverbindungsdaten vorsieht, betreffe nur die Internetprovider, nicht aber den einzelnen Webseitenbetreiber. Unter dem Motto "Wir speichern nicht" hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung deshalb bereits im Oktober vergangenen Jahres eine entsprechende Kampagne ins Leben gerufen.
"Wie beim Lesen eines Buches oder beim Versenden eines Briefes stellen wir sicher, dass dem Nutzer auch im Internet niemand über die Schulter blicken kann", heißt es auf der Kampagnen-Webseite. Datenschutz sei Freiheitsschutz. Die Informations- und Meinungsfreiheit im Internet sei erst dann wirklich gewährleistet, "wenn das Netz frei von einer verdachtslosen, permanenten Aufzeichnung des eigenen Verhaltens genutzt werden kann", so die Initiatoren der Kampagne.
Wenn IP-Adressen nicht mehr automatisch gespeichert würden, entwickele sich das Internet zu einem rechtsfreien Raum, in dem cyberkriminelle Straftäter nach Belieben schalten und walten könnten, fürchten Kritiker. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mag diesen Einwand nicht gelten lassen. Es sei längst nicht bewiesen, dass eine generelle Protokollierung des Nutzerverhaltens insgesamt zu weniger Straftaten führe, heißt es beim Arbeitskreis. "Professionelle Straftäter können ihre Identifizierung ohnehin leicht verhindern, so dass eine Protokollierung ganz regelmäßig nur harmlose Normalnutzer und Kleinkriminelle trifft."
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