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09. Februar 2010
 

heute-Nachrichten

 
Klingeltöne zum Download. Quelle: imago

Haste mal'n Klingelton?

EU-Kommission bereinigt unseriöse Klingelton-Angebote

von Georg H. Przikling

Nach 18 Monaten hat es die EU-Kommission geschafft, die meisten unseriösen Klingelton-Angebote aus dem Internet zu entfernen. Doch die Abzocker haben längst andere Einnahmequellen gefunden, um einem online das Geld aus der Tasche zu ziehen.

 
 
 

Den neuesten Robbie Williams-Song gibt's auch als Klingelton. 1,29 Euro kostet "Bodies" bei einem der zahlreichen Online-Anbieter. Wer dort auf "Have it!" klickt, um ihn zu kaufen, findet auf der Folgeseite aber eine ganz andere Preisangabe. 89 Cent ist dort zu lesen. Jetzt ein Klick auf "Weiter" - und die Falle schnappt zu. Denn der günstigere Preis gilt nur für das 4,99 Euro teure Wochenabo. Für den Einzelsong muss man dagegen auf den winzigen "Einzelkauf"-Link klicken, der sich dezent am unteren Rand versteckt.

Verworrene Preisangaben

Ob Jugendliche da durchblicken? Wohl kaum. Und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Klingelton-Anbieter in ihrem hölzernen Juristendeutsch dürften sich auch nur die wenigsten Kids und Heranwachsenden reinziehen, bevor sie den Download-Button anklicken. Um sie vor teuren Klingelton-Fallen zu schützen, hat die Europäische Kommission deshalb schon im Sommer des letzten Jahres eine EU-weite Untersuchung gestartet, die unseriöse Klingeltonanbieter aus dem Internet verbannen soll.

 

Heute hat die für den Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissarin Meglena Kuneva in Brüssel die Ergebnisse der gemeinsamen Anstrengung aller 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie von Island und Norwegen verkündet. 70 Prozent der ursprünglich beanstandeten Webseiten, so die Rumänin, sind im Rahmen der 18 Monate dauernden Untersuchung korrigiert oder geschlossen worden.

 
EU-Kommissarin Meglena Kuneva. Quelle: European Community 2007
European Community 2007
EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva
 

Zu den am häufigsten beanstandeten Problemen zählten dabei "Unregelmäßigkeiten bei der Preisangabe" (41 Prozent), "unvollständige Händlerangaben" (75 Prozent) sowie "irreführend präsentierte Informationen". In letztere Kategorie fallen beispielsweise Vertragsdetails, die im Kleingedruckten versteckt sind und von Jugendlichen - der Hauptklientel der Anbieter - oft übersprungen werden.

 

Kids vor Überraschungen schützen

Dass die Kommission überhaupt gegen unseriöse Klingelton-Anbieter tätig wurde, ist vor allem besorgten Eltern zu verdanken, wie Meglena Kuneva erklärt: "Die EU-weite Untersuchung war eine direkte Reaktion auf hunderte von Beschwerden von Eltern und Verbrauchern aus zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten."

 

Infobox

Das große Fegen

Die EU-weite Untersuchung über Klingelton-Anbieter ist bereits die zweite ihrer Art. Diese "Sweep" (zu deutsch "das Fegen") genannten Aktionen werden von allen EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam und zeitgleich durchgeführt, um einen einheitlichen Verbraucherschutz innerhalb der EU zu realisieren.

Die erste Sweep-Aktion fand bereits im Jahr 2007 statt. Gegenstand der damaligen Untersuchung war der Verkauf von Flugtickets über das Internet.

 
 

An der Untersuchung aus dem Jahre 2008, die in Deutschland unter Federführung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von den Verbraucherzentralen und der Wettbewerbszentrale (WBZ) durchgeführt wurde, war auch Kerstin Hoppe beteiligt. Die Juristin vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat damals mit Kollegen selber elf deutsche Klingeltonanbieter untersucht. "Alle wiesen Beanstandungen auf und wurden in der Folge abgemahnt", erinnert sie sich im Gespräch mit heute.de.

 

Für Entwarnung zu früh

Von den insgesamt 30 untersuchten Anbietern hierzulande wurden im Rahmen der EU-Aktion am Ende 20 abgemahnt. Das hat Wirkung gezeigt, die Zahl der Beanstandungen bei Klingelton-Anbietern hat seitdem deutlich abgenommen, wie Kerstin Hoppe bestätigt: "Es gibt heute deutlich weniger Beschwerden, die bei den Verbraucherzentralen auflaufen."

 

Von allgemeiner Entwarnung könne aber dennoch keine Rede sein, warnt die Verbraucherschützerin. Denn mittlerweile finden sich online ganz andere Abzockmethoden, die es ebenfalls auf das Geld der Verbraucher abgesehen haben. Zu ihnen zählen beispielsweise so genannte Download-Abofallen. Der Trick dabei: Mit aktuellen Versionen beliebter Gratis-Programme (wie Adobe Reader, Firefox oder OpenOffcice) werden User zunächst auf scheinbar seriöse Webseiten gelockt. Wer sich dort registriert, um die Kostenlos-Software herunterzuladen, übersieht aber leicht den (versteckten) Hinweis, dass er damit ein Zwei-Jahres-Abo abschließt.

 
 
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