Lange als Rentnerräder verschrien, boomen sie heute: Rund 750.000 elektrisch unterstützte Fahrräder sind in den vergangenen vier Jahren in Deutschland verkauft worden. Doch Pedelecs werfen rechtliche Fragen auf: Sind sie noch Fahrrad oder schon KFZ?
Als Radfahrer genießt man die abschüssigen Strecken, auf denen das Treten so wunderbar leicht geht. Auf dem Pedelec (Pedal Electric Cycle) genießt man dieses Gefühl auch bergauf. Gerade wer das Fahrrad eher als Fortbewegungsmittel denn als Sportgerät versteht, freut sich über jede Erleichterung - wer möchte schon nach fünf oder zehn Kilometern Weg schweißgebadet am Arbeitsplatz erscheinen?
Die Radler jubeln, die Fahrradhersteller auch - und das ökologische Gewissen sowieso. In die Freude mischen sich aber auch Bedenken: zum Beispiel seitens der Unfallforschung der Versicherer (UDV). "Wir haben neue Nutzergruppen, die jetzt aufs Zweirad umsteigen", sagt Siegfried Brockmann, Leiter der UDV. "Pedelecs sind extrem komfortabel und daher besonders bei Senioren beliebt. Oder auch bei Berufstätigen, die vom Auto aufs Zweirad wechseln."
Das sei natürlich erfreulich. Gleichzeitig müsse man, so Brockmann, aber auch sehen: "Da sind viele Umsteiger unterwegs, die kaum Zweiraderfahrung haben und jetzt am Verkehr teilnehmen." Wer 2.000 Euro oder mehr für ein elektrisch unterstütztes Fahrrad ausgibt, der lässt das auch nicht in der Ecke stehen - der will es nutzen. "In der Unfallforschung ist es eine Binsenweisheit: Je mehr Kilometer man unterwegs ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man in einen Unfall verwickelt wird", sagt Siegfried Brockmann.
Wie viele Unfälle gibt es mit Pedelecs? Niemand weiß es. Der Grund: Die Polizei erfasst diese bislang als Fahrradunfälle. Noch ist diese Fahrzeuggattung zu jung, als dass sie auf den Erfassungsbögen gefunden würde - und noch ist ihre rechtliche Einordnung umstritten. Einen Schritt weiter in der rechtlichen Würdigung könnte das Thema Pedelec auf dem aktuellen Verkehrsgerichtstag in Goslar gebracht werden.
Bei Unfallschäden mit Fahrrädern - und so wurden Pedelecs bislang auch von der Versicherungswirtschaft bewertet - greift die Private Haftpflichtversicherung. Aber ist ein Pedelec wirklich ein Fahrrad? "Das ist eine von vielen spannenden Fragen", so Unfallforscher Brockmann. "Das Wiener Übereinkommen über den Kraftverkehr von 1968 sagt: Ein Fahrrad ist etwas, was mittels Tretkurbel ausschließlich über Muskelkraft bewegt wird."
Nur Fahrrad ist es also nicht - ein Kraftfahrzeug, dass nur mittels Motorkraft bewegt wird, aber ebenso wenig. Was ist es denn nun? "Ein Pedelec ist ein Pedelec. Im Prinzip eine neue Fahrzeugklasse, die eben neue Fragen aufwirft", so Brockmann. Zum Beispiel nach einer Helmpflicht oder aber auch nach einer Regelung, wie viel Alkohol man auf dem Pedelec intus haben dürfe. "Auf einem Fahrrad gilt eine absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille. Alles darunter ist ohne Delikt zulässig. Wer auf dem Mofa mit 0,51 Promille bei einer Verkehrskontrolle erwischt wird, ist seinen Führerschein los."
25 km/h fährt das Mofa - und 95 Prozent aller Pedelecs ebenso (für die bis zu 40 km/h schnellen S-Pedelecs gibt es bereits Sonderregelungen wie das Versicherungskennzeichen). Gesellschaft und Politik, so Brockmann, verdrängten angesichts der Begeisterung über den ökologischen Nutzen elektrischer Fahrräder nur allzu gerne drängende Fragen, die angesichts stramm anziehender Verkaufszahlen immer wichtiger würden.
Fahrradhelm-Pflicht, ein Mindestalter von 15 Jahren, eine verbindliche Bestimmung über die Radwegenutzungspflicht und Klarheit in Sachen Alkohol: Siegfried Brockmann hat sein Konzept in Sachen Pedelec im Gepäck. Beim derzeit laufenden Verkehrsgerichtstag in Goslar (25. bis 27. Januar) geht es für den Unfallforscher und zahlreiche weitere Experten darum, das junge Thema Pedelec in vielerlei Hinsicht einzuordnen: rechtlich, zulassungstechnisch, sicherheitsrelevant und auch versicherungstechnisch. "Ein extrem spannendes Thema, das uns sicherlich noch einige Zeit beschäftigen wird", so Brockmann.
Pedelec: Hier unterstützt ein elektrischer Motor den Radler während des Tretens mit maximal 250 Watt. Die Unterstützung schaltet ab 25 km/h ab. Pedelecs benötigen keine Zulassung und keinen Führerschein. Ausnahme: Ist eine Anfahrhilfe (bis 6 km/h) eingebaut, benötigen nach dem 1. April1965 Geborene eine Mofaprüfbescheinigung.
S-Pedelec: Diese, auch Schweizer Klasse genannt, unterstützen den Radler bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h (mit max. 500 Watt). Mindestalter des Fahrers: 15 Jahre. Nach dem 1.4.1965 Geborene benötigen eine Mofaprüfbescheinigung. S-Pedelecs sind versicherungspflichtig.
E-Bike: Sie sind vergleichbar mit einem Elektromofa und lassen sich über einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren (ohne die Pedale zu treten) - und zwar bis 20 km/h. Auch hier nötig: Versicherungskennzeichen, Mofaprüfbescheinigung für nach dem 1. April 1965 Geborene. (Quelle: ADFC)