Sichtlich erleichtert, glatt rasiert, schweigsam - so verlässt Jörg Kachelmann nach 132 Tagen die U-Haft. Für den Wettermoderator ein wichtiger Etappensieg - der Vergewaltigungsprozess steht ihm allerdings noch bevor.
Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock feiert die nun vom Oberlandesgericht Karlsruhe angeordnete Haftentlassung bereits als halben Sieg für den weiterhin anstehenden Prozess. Mit dem OLG-Beschluss sei "die Unschuldsvermutung wiederauferstanden", sagt Birkenstock, bevor er mit dem lächelnden Kachelmann im Auto entschwindet.
Die OLG-Entscheidung ist zweifellos ein wichtiger Etappensieg für Kachelmann. Denn das Gericht hat die Freilassung des 52-jährigen Schweizers angeordnet, weil es "keinen dringenden Tatverdacht sieht" - was einer Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft gleich kommt. Inwieweit die OLG-Entscheidung aber Einfluss auf den Ausgang des Prozesses haben wird, ist schwer abzuschätzen.
Das Verfahren wird vor dem Landgericht Mannheim stattfinden. Und dort wurde den Aussagen von Kachelmanns Ex-Freundin bislang eine größere Glaubhaftigkeit beigemessen, als dies das OLG jetzt tun wollte.
Nach Ansicht von Strafrechtlern ist die OLG-Beschluss für das Mannheimer Gericht zwar nicht bindend, aber ein wichtiger Wegweiser. Die Karlsruher Richter kamen zu dem Schluss, dass in dem Fall "Aussage gegen Aussage" stehe - und meldeten damit erhebliche Zweifel an den Aussagen von Kachelmanns langjähriger Geliebter an.
Sie hatte bei der Polizei angegeben, dass der TV-Moderator sie im Februar nach einem Streit vergewaltigt und ihr dabei ein Messer an den Hals gehalten haben soll. Als Vorgeschichte des Streits hatte sie erzählt, durch ein anonymes Schreiben dahinter gekommen zu sein, dass Kachelmann sie betrog. In dem Brief seien Kopien von zwei alten Flugtickets gewesen, ausgestellt auf den TV-Moderator und eine Frau, dazu noch eine Notiz: "Er schläft mit ihr". Abends habe sie Kachelmann deshalb zur Rede gestellt, der dann durchgedreht sei.
Doch die Polizei fand heraus, dass die Geschichte von dem Brief erfunden war. Die Frau hatte den Brief selbst an sich geschrieben. Und auch die medizinischen Gutachten bestätigten nicht eindeutig die Aussagen der Frau. Die Verletzungen, Blutergüsse an den Oberschenkeln und Kratzer am Hals, könnte sie sich auch selbst zugefügt haben, befand nun das OLG.
Die Karlsruher Richter kamen deshalb zu dem Ergebnis, dass kein "dringender Tatverdacht" gegen Kachelmann vorliege. Zudem zerpflückte das OLG ausdrücklich die Auffassung der Mannheimer Richter, die Ex-Geliebte sei "glaubhaft". Bei der Anzeigenerstatterin könnten vielmehr "Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden". Im Klartext: Die Frau habe sich mit der Anzeige womöglich an Kachelmann rächen wollen, nachdem sie erfahren hatte, dass er sie seit Jahren mit anderen Frauen hinterging.
Für Anwalt Birkenstock ist die Haftentlassung folglich "das Ende eines Justizskandals". Sein Mandant müsse eine "rechtsstaatliche" Hauptverhandlung nicht fürchten, denn "Wahrheit, Wissenschaft und Recht" stünden auf seiner Seite, triumphiert er.
Und selbst das Landgericht Mannheim zeigt sich am Donnerstag vom Karlsruher Richterspruch beeindruckt. Es kündigt umgehend an, dass die Hauptverhandlung zwar auf jeden Fall stattfinden wird, womöglich aber erst nach dem bislang geplanten 6. September.
Laut Strafprozessordnung ist ein Haftbefehl aufzuheben, "sobald die Voraussetzungen der Untersuchungshaft nicht mehr vorliegen". Voraussetzungen der Haft sind ein dringender Tatverdacht und ein besonderer Haftgrund - etwa Wiederholungsgefahr, die besondere Schwere der Tat oder - wie im Fall Kachelmann - Fluchtgefahr.
Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht mehr besteht, beispielsweise der Tatverdacht entkräftet wird, dann muss der Beschuldigte freigelassen werden. Grundsätzlich darf ein Tatverdächtiger nur unter besonderen Umständen länger als sechs Monate in Untersuchungshaft gehalten werden.