Baustelle Stuttgart 21: Jetzt geht es dem Südflügel an den Kragen. Seit 15.07 Uhr wird abgerissen. In letzter Minute lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Eilantrag dagegen ab. Am Morgen wurden Demonstranten weggetragen.
Ein Enkel des Hauptbahnhofs-Architekten Paul Bonatz hatte versucht, den Abriss des urheberrechtlich geschützten Werkes seines Großvaters in letzter Minute zu untersagen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshof (VGH) erfüllt der Antragsteller jedoch nicht die nötigen Voraussetzungen für die Klage. Der VGH warf dem Kläger zudem vor, mit seinem Antrag bis zuletzt gewartet zu haben, obwohl bekannt war, dass das Planfeststellungsverfahren aus dem Jahr 2005 auch einen Abriss des Südflügels erlaubt.
Der Start der Abrissarbeiten wurde nur von zaghaften Protesten begleitet. In der nacht zählte die Polizei 200 Demonstranten. Rund 100 Projektgegner blockierten den Angaben zufolge am Morgen die Straße zum Schlossgarten.
Der Sprecher der "Parkschützer", Matthias von Herrmann, sagte, zeitweise hätten bis zu 500 Demonstranten an der Baustelle ausgeharrt. Polizisten sperrten am Morgen die Straße zum Schlossgarten komplett ab. Rund 250 Polizisten waren im Einsatz. Nach Angaben der Polizei werden bis einschließlich Dienstag keine Bäume im Schlossgarten gefällt.
Nach Ansicht der Projektgegner kommt ein Abriss des Bauwerks "sinnloser Zerstörung" gleich, weil enorme technische Probleme noch nicht gelöst seien. Die Bahn sei weder mit der Umleitung des Grundwassers oder dem unterirdischen Technikgebäude weiter gekommen. Sprecher Matthias von Herrmann sagte: "Ministerpräsident Kretschmann darf es sich nicht weiter gefallen lassen, dass die Bahn auf Kosten der Bürger Fakten schafft, während weder die technische Machbarkeit noch die Finanzierung des Tunnelbahnhofs geklärt sind."
Der Südflügel muss in den nächsten Tagen dem Tiefbahnhof Stuttgart 21 weichen. Der Nordflügel des Hauptbahnhofs war bereits im Jahr 2010 unter massivem Protest abgerissen worden. Das Hauptgebäude samt Bahnhofsturm bleiben stehen.