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01. August 2010
 

Europäische Union

 
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auf einer EU-Fahne. Quelle: imago

"Spagat-Urteil" zu Europa?

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Lissabon-Vertrag

von Insa Winter

Am Dienstag entscheidet sich in Karlsruhe die Zukunft der Europäischen Union. Denn dort beschließt das Bundesverfassungsgericht, ob der Lissabon-Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sagt das Gericht "nein", müsste wohl ein neuer Vertrag her.

 
 
 
 

Ein eindeutiges "Nein" sei jedoch eher unwahrscheinlich, sagt Professor Werner Weidenfeld im Interview mit heute.de. "Der Vertrag von Lissabon hat einen herausragenden Stellenwert", sagt der Europa-Experte. Nachdem die EU-Verfassung 2005 an der klaren Ablehnung der Franzosen und Niederländer scheiterte, soll der Vertrag von Lissabon den bis heute geltenden Vertrag von Nizza ablösen. Dieser gilt als Grundlage für die Europapolitik. "Das ist also durchaus ein europäisches Anliegen von historischem Rang", sagt der Direktor des Centrums für angewandte Politikforschung in München. Doch was passiert, wenn das Bundesverfassungsgericht dem Lissabon-Vertrag doch das Aus erklärt?

 

Welche Zukunft hat die EU?

Die Zukunft des EU-Vertrags hänge dann von der Begründung des Bundesverfassungsgerichts ab, sagt der Europa-Experte. Das Gericht würde Gründe nennen, warum der Lissabon-Vertrag nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. "Dann würde man auf europäischer Ebene diesen Sachverhalt prüfen und feststellen mit welcher Antwort man dies bedienen kann", erklärt Weidenfeld. Das bedeutet, die Europäische Union würde dann beispielsweise Missverständnisse durch eine Protokollerklärung korrigieren. Eine solche Protokollerklärung, wie sie auch im Fall Irland durchgeführt wurde, würde an den Vertrag angehängt.

 

Infobox

Der Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon wurde am 13. Dezember 2007 von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten unterschrieben und tritt in Kraft, wenn alle 27 Länder ihn ratifiziert haben. Er löst den Vertrag von Nizza ab, der momentan die Grundlage der Europapolitik bildet. Der Lissabon-Vertrag gibt dem Europäischen Parlament mehr Zuständigkeiten und mehr Macht in Bezug auf Gesetzgebung, Haushalt und internationale Abkommen. Darüber hinaus kann in Zukunft ein Großteil der Rechtsvorschriften nur in Kraft treten, wenn sowohl das Europäische Parlament als auch der Ministerrat zugestimmt haben. Auch die nationalen Parlamente sollen zukünftig stärker in Entscheidungsprozesse in Brüssel eingebunden werden. Die EU-Bürger bekommen im Lissabon-Vertrag mehr Mitspracherecht und zum ersten Mal ist in einem EU-Vertrag die Möglichkeit festgeschrieben, aus der EU auszutreten.

Der Präsident des Europäischen Rates wird erstmals gewählt und soll zweieinhalb Jahre im Amt bleiben. Ein Hoher Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und ein Europäischer Auswärtiger Dienst werden eingerichtet und sollen die EU auf internationalem Parkett deutlich stärken. Die Charta der Grundrechte hat in allen Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von Großbritannien und Polen Rechtsverbindlichkeit.

Professor Dr. Dr. h.c. Werner Weidenfeld. Quelle: CAP
CAP
Professor Werner Weidenfeld

Ist der Lissabon-Vertrag aber laut Karlsruhe vereinbar mit dem Grundgesetz, müssen noch zwei weitere Länder das Papier ratifizieren. Irland entscheidet in einer Volksabstimmung im November 2009 ein zweites Mal über den Vertrag. In Tschechien sind fast alle Verfahrensschritte zur Ratifizierung beendet. Es fehlt nur noch die Unterschrift des Präsidenten Vaclav Klaus. Dieser könne es sich aber, wenn alle anderen den Vertrag ratifiziert haben, am Ende nicht leisten "entgegen seiner legitimierten Gremien in Tschechien die Unterschrift zu verweigern und damit 492 Millionen Menschen zu blockieren", sagt Weidenfeld.

 

Möglich: "Spagat-Urteil"

Der Europa-Experte sieht es als wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht bei dieser Grundsatzfrage mit einem so genannten "Spagat-Urteil" antworten wird. Demnach würde es den Vertrag von Lissabon grundsätzlich für vereinbar mit dem Grundgesetz erklären, aber gewisse Punkte zu bedenken geben, also Grenzlinien formulieren, die in der Zukunft nicht übertreten werden dürften. "Das Bundesverfassungsgericht ist ja sehr sensibel, ob der Vertrag an bestimmten Punkten nicht zu diffus formuliert ist", sagt Weidenfeld.

 

In diesen diffusen Formulierungen gründet sich die Angst, die Europäische Union - also Ministerrat, Kommission oder aber auch der Europäische Gerichtshof - könne in Zukunft massiv ihre Kompetenzen auf nationale Ebene ausdehnen. Weidenfeld weist daraufhin, dass aber gerade in letzter Zeit sogar der Europäische Gerichtshof "eher europäisch zurückhaltend geurteilt und darauf hingewiesen hat, dass bestimmte Kompetenzen ja bei den Mitgliedsstaaten liegen und dort auch bleiben sollten."

 

Mehr Transparenz

Wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag nun auch entscheiden mag, ein Ende der Reformnotwendigkeit sei nicht in Sicht. "Was der Vertrag von Lissabon nicht geschafft hat, weshalb langfristig so oder so eine weitere Reformüberlegung anzustellen ist, ist die Transparenz zu erhöhen", sagt Weidenfeld. Der über 400 Seiten lange Vertragstext ist einfach zu intransparent und unverständlich für den EU-Bürger.

 
 
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