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23. Februar 2012
 

heute-Nachrichten

 
Proteste in Magdeburg gegen Streikverbot diakonischer Einrichtungen. Quelle: dapd
"Gleiches recht für alle": Proteste in Magdeburg gegen Streikverbot diakonischer Einrichtungen.

EKD verbietet auch künftig Streiks

Kirchliches Arbeitsrecht unter Rechtfertigungsdruck - Gewerkschaften bleiben draußen

In Kirche und Diakonie soll es weiter keine Arbeitskämpfe geben. Ein entsprechendes Kirchengesetz hat die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland beschlossen. Gegen Ausgliederungen und Leiharbeit will die EKD künftig aber entschlossener vorgehen.

 
 
 
 

Die evangelische Kirche beharrt auf ihrem Sonderweg im Arbeitsrecht. Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat zum Abschluss ihrer Jahrestagung in Magdeburg ein Kirchengesetz beschlossen, das ausdrücklich das umstrittene Streikverbot und den Verzicht auf Aussperrungen vorsieht. Zugleich wandte sich das Kirchenparlament in einer Erklärung gegen Missstände in Unternehmen der Diakonie. So sollen Ausgliederungen mit dem Ziel der Lohnsenkung sowie Leiharbeit, die feste Arbeitsplätze ersetzt, nicht länger hingenommen werden.

 

Zehn Forderungen zur Solidarität

Das vom Kirchenparlament mit großer Mehrheit beschlossene Gesetz soll dazu dienen, die Bestimmungen in den 22 evangelischen Landeskirchen und bei den diakonischen Trägern zu vereinheitlichen. Zugleich beschloss die Synode "Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts".

 

In dieser Kundgebung heißt es unter anderem, dass diakonische Träger, die dem Dritten Weg ausweichen wollen, mit dem Ausschluss aus dem evangelischen Wohlfahrtsverband rechnen müssen. Auch sollen "Missstände wie Outsorucing mit Lohnsenkungen, ersetzende Leiharbeit und nicht hinnehmbare Niedriglöhne" zu "ernsthaften Konsequenzen und Sanktionen" führen.

 

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Kirchliches Arbeitsrecht

Nach dem Staat sind in Deutschland die großen christlichen Kirchen der größte Arbeitgeber: 1,3 Millionen Menschen sind bei ihnen beschäftigt, darunter rund 900.000 bei der kirchlichen Wohlfahrt. Bei den Kirchen werden Löhne und Gehälter nicht zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt. Das Grundgesetz erlaubt ihnen, einen tariflichen Sonderweg zu gehen, der Streiks und Aussperrungen ausschließt.

Fast flächendeckend gilt der "Dritte Weg". Über Bezahlung und Arbeitsbedingungen entscheiden Arbeitsrechtliche Kommissionen. Diese sind mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch besetzt. Kommt in dem Gremium keine Einigung zustande, entscheidet eine Schiedskommission. Ihr Spruch ist verbindlich. Über den "Dritten Weg" wird in der evangelischen Kirche seit langem diskutiert.

 
 

Gewerkschaft protestiert

In den vergangenen Monaten hatte die Dienstleitungsgewerkschaft ver.di mehrfach gegen das Arbeitsrecht in Kirche und Diakonie protestiert und ein Streikrecht gefordert. Für das nächste Jahr wird dazu ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts erwartet.

 

Die Gewerkschaft ver.di beklagt, dass nach den sogenannten Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes, also dem Kirchentarif, langjährig Beschäftigte deutlich schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen im öffentlichen Dienst. Pflegefachkräfte der Diakonie erhalten nach den von ver.di vorgelegten Zahlen ab dem 16. Berufsjahr 8,8 Prozent weniger Gehalt als ihre bei einem kommunalen Krankenhaus angestellten Kollegen. Bei den Erzieherinnen liegen die Tariflöhne noch weiter auseinander: Erzieherinnen städtischer Kindergärten verdienen laut ver.di ab dem 18. Berufsjahr 12,85 Prozent mehr als ihre Kolleginnen in evangelischen Kitas.

 

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Der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider sagte, der Dritte Weg sichere den Mitarbeitern ein gutes Niveau bei Bezahlung und Altersversorgung. "Wir leben seit 30 Jahren ohne Aussperrung und Streik", betonte er. Zugleich räumte der rheinische Präses ein, dass einige diakonische Einrichtungen das Prinzip der sogenannten Dienstgemeinschaft durch Leiharbeit und die Ausgründung von Unternehmensteilen aushöhlen. Eine Studie im Auftrag des Rates der EKD solle die Arbeitsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen genauer untersuchen.

 

Kirchen ordnen Angelegenheiten selbst

Fast alle Landeskirchen und ihre Diakonie verweigern den Gewerkschaften das Recht, die Interessen der Angestellten zu vertreten - in den Einrichtungen selbst, aber auch als Tarifpartner auf überregionaler Ebene. Dabei können sie sich auf das Grundgesetz berufen. Denn darin heißt es, dass die Kirchen ihre Angelegenheiten "selbst ordnen".

 

Die Kirchen können also die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der Mitarbeiter nach ihren Regeln bestimmen. Dies geschieht in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen. In diesen Gremien sind zwar gleich viele Arbeitnehmervertreter beteiligt wie Arbeitgebervertreter. Mitarbeitervertreter sind aber der Auffassung, dass von Parität trotzdem keine Rede sein kann. Denn in diesem Gremium sitzen sich häufig Profis aus den Personalabteilungen ehrenamtlich tätigen Arbeitnehmervertretern gegenüber.

 
 
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