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23. Februar 2012
 

heute-Nachrichten

 
Mehrere Ausgaben der Zeitschriften"Wachturm" und "Erwachet" der Zeugen Jehovas. Quelle: dpa
Publikationen der Zeugen Jehovas

Urteil: Zeugen Jehovas wie Kirchen behandeln

Recht auf Religionsunterricht an Schulen

In Rheinland-Pfalz müssen die Zeugen Jehovas künftig den großen Kirchen gleichgestellt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Unter anderem wegen ihres Umgangs mit Aussteigern ist die Religionsgemeinschaft umstritten.

 
 
 
 

Laut des Urteils muss das Land der Glaubensgemeinschaft den Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" verleihen.

 

Aussteigervernehmung verweigert

Aus Zweifeln an der Rechtstreue der Zeugen Jehovas lehnt das Land die Anerkennung bislang ab. Die Verwaltungsrichter sahen jedoch keine tragfähigen Gründe dafür. Fundamentale Verfassungsprinzipien würden von der Gemeinschaft beachtet und eingehalten, begründete das Gericht seine Entscheidung. Nur in Baden-Württemberg, Bremen und Rheinland-Pfalz sind die Zeugen Jehovas den großen Kirchen laut Gericht bisher rechtlich nicht gleichgestellt.

 

Infobox

Aktenzeichen

Az: 1 K 144/11.MZ


Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern hatte sich die rot-grüne Landesregierung in Mainz bislang geweigert, die unter anderem wegen ihres Umgangs mit Aussteigern umstrittene Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen. In der rund zweistündigen Gerichtsverhandlung hatten Vertreter der Landesregierung versucht zu erreichen, dass ehemalige Mitglieder der Zeugen zu ihrem Schicksal befragt werden. In dem mehr als zehnjährigen bundesweit geführten Rechtsstreit seien niemals Aussteiger gehört worden, hatten sie argumentiert. Das Gericht entschied jedoch, dass eine weitere Beweiserhebung nicht notwendig sei.

 

Künftig steuerliche Privilegien

Nach einer Anerkennung kommt die Religionsgemeinschaft in den Genuss steuerlicher Privilegien, sie kann mit Hilfe der staatlichen Finanzverwaltung Kirchensteuern einziehen, Religionsunterricht an Schulen einfordern oder konfessionelle Kindergärten betreiben. In Hessen, wo Jehovas Zeugen bereits seit 2009 als öffentliche Körperschaft anerkannt sind, nutzen sie die ihnen zustehenden Vorrechte nach Angaben des Kultusministeriums bislang jedoch nicht.

 

Nach einem über zehn Jahre dauernden Rechtsstreit waren die Zeugen 2006 zuerst in Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt worden. Anschließend stellten sie Anträge auf eine sogenannte "Zweitverleihung der Körperschaftsrechte" in allen anderen Bundesländern. Außer in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen und Nordrhein-Westfalen wurde ihnen der Statuts überall zugebilligt. Gegen die ablehnende Entscheidung der Bremer Bürgerschaft legte die christliche Sondergemeinschaft inzwischen Verfassungsbeschwerde ein.

 
 
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