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09. Februar 2012
 

heute-Nachrichten

 
Demonstrant wirft Steine auf Polizisten. Quelle: ap

Gewalt gegen Polizei: Koalition will härter bestrafen

Gewerkschaft: Attacken auf Beamte steigen und werden brutaler

von Doris Neu

Seit Jahren schlagen die Gewerkschaften wegen der wachsenden Gewalt gegen Polizisten Alarm. Immer wieder wurde auch von Politikern der Ruf nach schärferen Gesetzen laut. Nun will die schwarz-gelbe Koalition Attacken gegen Beamte härter bestrafen.

 
 
 
 

Die neue Bundesregierung will ernst machen im Kampf gegen die zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamte. Härtere Strafen sollen es richten, so steht es vage im Koalitionsvertrag von FDP und Union. Die jetzigen Regeln im Strafgesetzbuch würden der Lage nicht mehr gerecht, sagt der neue Innenausschuss-Vorsitzende im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), der schon seit längerem schärfere Strafen fordert.

Bosbach: Härtere Strafen kommen

Bislang droht bei gewaltsamem Widerstand gegen Beamte bis zu zwei Jahre Haft, eine Mindeststrafe gibt es nicht. In besonders schweren Fällen sind es sechs Monate bis fünf Jahre. Angriffe auf Beamte würden geradezu wie Bagatelldelikte behandelt, sagte Bosbach gegenüber heute.de. Schwarz-Gelb werde die Strafen erhöhen - allerdings hätten sich die Liberalen dagegen gesperrt, eine Mindeststrafe festzulegen, räumte Bosbach ein. Ein Wermutstropfen - auch für die Polizeigewerkschaften.

 

Diese dringen schon lange darauf, dass die Regierung die Strafen bei Attacken gegen Beamte verschärft. Die Kurve der Gewalt geht seit Jahren nach oben. Rund 28.300 Fälle von gewaltsamem Widerstand gegen Beamte gab es im vergangenen Jahr - 5.000 mehr als noch 2002. Das sind die offiziellen Zahlen, nach Einschätzung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) ist die Dunkelziffer jedoch groß, da die Statistik derzeit lediglich Gewalt gegen "Vollstreckungsbeamte" erfasse, jedoch keine Vorfälle, bei denen ein Polizist ohne erkennbare Gründe angegriffen werde.

 

"Prügelknaben der Nation"

Nicht nur die Zahlen steigen, auch die Brutalität der Attacken hat demnach zugenommen. "Polizisten werden nicht mehr nur geschubst und getreten, sie werden mit Eisenstangen und Brandsätzen traktiert", sagt Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, gegenüber heute.de. Nicht nur bei Demos und in Fußball-Stadien sei die Arbeit der Beamten mitunter lebensbedrohlich. Bei noch vor Jahren harmlosen Einsätzen - etwa auf einer Kirmes - sähen sich Kollegen immer öfter von einem Mob umringt nach dem Motto: 'Wenn die Polizei kommt, geht's erst richtig los.'

 
Grafik "Gewalt gegen Polizei". Quelle: isoytpe
isoytpe
 
 

Die Gewalt lässt sich laut Wendt nicht an einem bestimmten Klientel festmachen. Nicht nur Hooligans oder Radikale attackierten Beamte, Gewalt gegen Polizisten sei zum Volkssport geworden. "Politikern kann man keine Pflastersteine an den Kopf schleudern", sagt Wendt. Der Frust entlade sich an den Polizisten - sie würden zunehmend zu "Prügelknaben der Nation".

 

Die schwarz-gelben Pläne sind daher seiner Ansicht nach ein sehr wichtiges Signal, auch wenn eine härtere Strafandrohung wohl kaum die Gewalt eindämmen könne. Nur ein Zusammenspiel von besserer Ausrüstung, zeitnahen und harten Strafen und mehr Personal könnten Änderungen bewirken.

Studie soll Klarheit bringen

Rückenwind für ihr Anliegen erhoffen sich die Gewerkschaften von einer neuen bundesweiten Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), für die die Innenminister auf ihrer Konferenz in Bremen kommende Woche den Startschuss geben sollen. Dabei sollen alle 250.000 Polizeibeamten in Deutschland zu ihren Gewalt-Erfahrungen befragt werden.

 

Die Studie liefert somit erstmals ein umfassendes Bild über Ausmaß und Verbreitung von Gewalt gegen Polizisten. Studienleiter Christian Pfeiffer hält die Online-Befragung noch aus einem anderen Grund für wichtig: "Wenn klar wird, wie die Bevölkerung mit der Polizei umgeht, dann sagt das auch sehr viel über den Zustand unserer Gesellschaft."

 

Infobox

§ 113 Strafgesetzbuch

"Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte"
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

 
 
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