Das Atom-Endlager "Schacht Konrad" bei Salzgitter kann wie geplant 2013 in Betrieb gehen. Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde eines Landwirts nicht zur Entscheidung an. Dessen Grundrechte seien durch das Lager nicht gefährdet.
Der Landwirt hatte gegen die Betriebsgenehmigung des niedersächsischen Umweltministeriums von 2002 Beschwerde eingelegt. Durch das Endlager in der Nähe seines Hofes sehe er sein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie den Schutz seiner Lebensbasis gefährdet.
Nach Ansicht der Richter in Karlsruhe bestehen allerdings keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Endlager: Die zugrunde liegenden Gesetze gewährleisteten den gleichen Sicherheitsstandard wie die Regelungen im Atomgesetz, die für Kernkraftwerke und Zwischenlager gelten. Diese habe das Gericht bereits für verfassungsgemäß befunden. Der Landwirt werde daher nicht in seinen Grundrechten verletzt.
AZ: 1 BvR 1178/07
Das Endlager in dem ehemaligen Eisenerzbergwerk soll 2013 in Betrieb gehen und bis zu 270.000 Kubikmeter Atommüll geringer Wärmeentwicklung aufnehmen. In dem mehr als 1.000 Meter tiefen Stollen sollen schwach- und mittelradioaktive Abfälle entsorgt werden. Geplant ist, 20 Tonnen schwere Container in den Schächten zu stapeln. In bestimmten Abständen sollen Betonwände eingezogen und die Hohlräume um die Container mit flüssigem Material aufgefüllt werden.
Im März 2007 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klagen gegen "Schacht Konrad" in Niedersachsen endgültig abgewiesen. Nichtzulassungsbeschwerden der Stadt Salzgitter, der Gemeinden Lengede und Vechelde sowie eines Landwirts zu Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg seien unbegründet, hatten die Leipziger Richter entschieden (Az. BverwG 7B 72-75.06) .
In einem ehemaligen Eisenerzbergwerk in Salzgitter soll das Atom-Endlager Schacht Konrad gebaut werden. In den Stollen soll schwach und mittel radioaktiver Abfall entsorgt werden , der 95 Prozent des gesamten deutschen Atommülls ausmacht. Er fällt in Kraftwerken und bei der Wiederaufarbeitung ebenso an wie in Forschungslabors, Kliniken oder in der Industrie.
In den 50er Jahren waren zwei Schächte für das Bergwerk bis knapp 1.200 Meter in die Tiefe getrieben worden. 1965 wurde der Erzabbau begonnen, aber schon 1976 wieder eingestellt, da das Erz aus Niedersachsen international nicht konkurrenzfähig war. 1982 wurde der Antrag auf Bau und Genehmigung eines Atom-Endlagers gestellt. Während des Genehmigungsverfahrens machten knapp 300.000 Bürger schriftlich Einwände gegen die Pläne. Die Proteste dauern bis heute an.