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25.05.2013

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  • Bild Beitragserstattung der Krankenkassen
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    Rückerstattung der Krankenkassen
    VideoKorruption im Gesundheitswesen?

    Immer wieder gibt es den Verdacht der illegalen Bereicherung bei Kliniken, Ärzten und Pflegediensten. Experten schätzen, dass im Gesundheitswesen jährlich 13 Milliarden Euro falsch abgerechnet werden.

    (11.07.2012)
    VideoWeiße Kittel, schwarze Kassen

    Was läuft schief in unserem Gesundheitssystem? Zocken Mediziner, Krankenhäuser und Pflegedienste die Krankenkassen ab?

    (11.07.2012)
    VideoKliniken schließen Geburtsstationen

    Immer öfter schließen Kliniken aus Kostengründen ausgerechnet ihre Geburtshilfestationen.

    (10.11.2012)

     von Michael Braun

    Der Gesundheitsfonds ist gefüllt. Auch die Krankenkassen, die er speist, haben viel Geld auf der hohen Kante. Manche geben es an ihre Versicherten zurück, teils bis zu 120 Euro. Wer an der Prämie teilhaben will, muss vielleicht seine Kasse wechseln. 

    Nicht alle Krankenkassen zahlen eine Prämie aus. Man muss schon Mitglied einer ausschüttenden Kasse sein, um das Geld beanspruchen zu können. Wer in eine Kasse mit Prämienfluss wechseln will, muss bei seiner bisherigen Krankenkasse bis zum 28. Februar gekündigt haben. In der Regel muss zwei Monate zum Monatsende bei der alten Kasse kündigen, wer in eine andere wechseln will.

    Fluchtwirkung größer als Sogwirkung

    Ob sich das lohnt, ist eine andere Frage. Krankenkassen sollten nicht nur danach beurteilt werden, ob sie eine Prämie auszahlen, sondern auch nach Erreichbarkeit, Service und vor allem den Leistungen, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. In der Branche geht man davon aus, dass die "Fluchtwirkung" von Beitragszuschlägen größer ist als die "Sogwirkung" von Prämien. Dennoch werben die ausschüttenden Kassen auch um neue Mitglieder.

    ZDFzoom: Kranke Kassen - 23.15 Uhr

    ZDFzoom berichtet heute über "Kranke Kassen - Wettbewerb auf dem Rücken der Patienten". Die Sendung läuft um 23.15 Uhr im ZDF und im Livestream auf www.heute.de

    Das scheint im Gegensatz dazu dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungsträger (GKV) nicht zu gefallen. Seine Vorsitzende, Doris Pfeiffer, hat deutlich gemacht, sie halte nichts von einmaligen Prämien. Sie wolle mehr als vereinzelte Ausschüttungen oder bessere Leistungen hier und dort: "Wenn man Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung will, dann gehört auch der Preiswettbewerb dazu." Also der Wettbewerb mit unterschiedlichen Beitragssätzen. Doch das lässt der Gesetzgeber nicht zu. Der Beitragssatz bleibt bei 15,5 Prozent, wovon 7,3 Prozent die Arbeitgeber und 8,2 Prozent die Versicherten tragen.

    Tipps & Tricks

    Tipps zur Beitragsrückerstattung

    Zwei Formen der Beitragsrückerstattung gibt es: Einmal als vertragliche Leistung, wenn die Kasse nicht in Anspruch genommen wurde, der Versicherte also nicht bei Ärzten war oder die Kosten selbst getragen hat, weil sie geringer waren als Beitragsrückerstattung. Oder als Teilhabe an Überschüssen, die sich in der Krankenkasse angesammelt haben und das gesetzliche Maß übersteigen. Dann können Kassen Prämien, Dividenden oder Beitragsrückerstattungen ausschütten.

    Prämien erhalten in der Regel nur die Beitragszahler, nicht die beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen. Oft wird die Prämie per Scheck ins Haus kommen. Denn die Kassen kennen in der Regel die Kontoverbindungen ihrer Versicherten nicht.

    Tipps II

    Auch das Finanzamt ist interessiert, wenn Beitragsrückerstattungen und Prämien fließen. Denn entsprechend geringer fallen die steuerlich anerkannten Vorsorgeausgaben aus.

    Frei verfügbar ist das Geld, was aus Beitragsrückerstattungen fließt. Es ist nicht zweckgebunden. Man kann das Geld aufs Sparkonto einzahlen oder mit der Familie essen oder ins Kino gehen. Es muss nicht in Vorsorgeuntersuchungen, Sport, Fitness oder sonstige gesundheitsfördernde Aktivitäten fließen.

    Rechtzeitig kündigen muss, wer eine Prämie und einer ausschüttenden Kasse beitreten will. Die Mitgliedschaft in der alten Kasse muss mit zwei Monaten Vorlauf zum Monatsende beendet werden, also bis zum 28. Februar. Aber Vorsicht: Nicht jede ausschüttende Kasse ist bundesweit zuständig, manche nur für Beschäftigte bestimmter Firmen. Außerdem sollte die Prämie nicht das einzige Auswahlkriterium für eine Kasse sein.

    Gute Finanzlage

    Hohe, auch hohe sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat die Einnahmen der Krankenversicherung steigen lassen. Die Beiträge fließen zusammen mit dem Staatszuschuss in den Gesundheitsfonds, der vom Bundesversicherungsamt überwacht wird. Der Fonds dürfte – endgültige Zahlen liegen noch nicht vor - 2012 einen Überschuss von 3,2 Milliarden Euro aufzeigen und die schon vorhandene Liquiditätsreserve auf mittlerweile 12,7 Milliarden Euro getragen haben.

    Der Gesundheitsfonds verteilt den größten Teil der Beiträge an die Krankenkassen. Auch die haben Reserven angesammelt. Sie lagen im Sommer bei 12,8 Milliarden Euro, jetzt wohl bei rund 16 Milliarden Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung dürften also rund 29 Milliarden Euro Reserven aufgelaufen sein.

    Die Finanzlage sei gut. Das geben auch die zu, die gegen Ausschüttungen sind. Aber die Rücklagen der Kassen reichten gerade mal für die Ausgaben von 29 Tagen, sagen sie. Das sei nicht viel.  Dennoch hat der Finanzminister große Augen bekommen.Angeblich plant er, im Jahr 2014 nur zehn statt 14 Milliarden Euro als staatlichen Zuschuss an den Gesundheitsfonds zu überweisen. Das wären nochmals zwei Milliarden Euro weniger als bisher bekannt. Der Staat gleicht mit seinen Zuschüssen die sogenannten versicherungsfremden Leistungen aus, etwa Mutterschutz und Schwangerenvorsorge. Deren Kosten liegen aber bei gut 35 Milliarden Euro, werden also auch ohne gekürzten Staatszuschuss, schon jetzt überwiegend von den Beitragszahlern finanziert.

    (Autor: Michael Braun)

    Knapp 20 Krankenkassen wollen nicht auf die Freiheit warten, ihren Kunden weniger Beitrag abzunehmen. Sie wollen schon in diesem Jahr ihren Mitgliedern etwas entgegenkommen. Die Techniker-Krankenkassen (TK) etwa, mit gut 8,2 Millionen Versicherten einer der großen bundesweit tätigen Kassen, zahlt 80 Euro zurück.

    Keine Prämie für beitragsfrei Mitversicherte

    Dies aber nicht an jeden Versicherten, sondern nur an die 5,9 Millionen zahlenden Mitglieder. Für beitragsfrei mitversicherte Ehepartner oder Kinder gibt es keine Prämie. Die TK nennt sie auch "Dividende". Weitere Voraussetzung ist, dass zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2013 Beiträge bei der TK gezahlt werden (und nicht bei einer anderen Kasse). Wer kürzer versichert ist, bekommt die Prämie nur anteilig. Sie wird bei der TK nächstes Jahr per Scheck ausgezahlt.

    Andere Kassen haben ähnliche Pläne. Die Betriebskrankenkasse Atlas BKK Ahlmann, die in norddeutschen Bundesländern tätig ist, und die bundesweit zuständige BKK Firmus wollen gar 120 Euro Prämie für 2013 ausschütten. Die BKK Rieker Ricosta Weisser will ebenfalls 120 Euro ausschütten, nimmt aber nur Betriebsangehörige als Mitglieder auf. 120 Euro sollen auch die zahlenden Versicherten bei der G&V BKK bekommen, die allerdings nur Versicherte aus Baden-Württemberg aufnimmt.

    Die AOK und die Barmer GEK, neben der TK die zwei anderen großen Krankenkassen, lehnen Prämienzahlungen ab. Man halte nichts von kurzatmigen Marketingmaßnahmen, lautet die Begründung.

    20.02.2013
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